Bei gleicher Gelegenheit vom Vorsitzenden nach der Tätigkeit der Wach- kompanie befragt, behauptete Mulka:„Da gab es Frühsport, Waffenreinigen, Putz- und Flickstunde, militärische Grundausbildung und selbstverständlich auch Ausgang nach Auschwitz. Ärger gab es kaum. Meine Soldaten machten nichts, was sie nicht tun durften.“
Der Angeklagte Höcker erklärte bei seiner Einlassung zur Sache am 10. Januar 1964 auf die Frage, ob er gewußt habe, daß in Auschwitz Men- schen umgebracht wurden, wörtlich:„Grundsätzlich wurde niemand getötet.“
Beide Adjutanten schilderten den Kommandanturbetrieb als eine mehr oder weniger ganz gewöhnliche„Verwaltungsarbeit“ mit Posteingang und Postaus- gang, Urlaub und Beförderungen, Ausbildung und Freizeit. Die SS-Bewacher hatten nach ihren Worten nur dafür zu sorgen, daß im Lager„Ordnung und Gerechtigkeit“ erhalten blieb. Ordnung und Gerechtigkeit aber wurden-—- folgt man den Aussagen der Adjutanten— nicht etwa durch das Wüten der SS, sondern durch die Häftlinge selbst gestört.„Schuld an allem sind die Häftlinge“, diese Überschrift könnte man über die Aussagen der Angeklagten setzen. Über die Aufgaben der SS im Lager selbst befragt, erklärte der An- geklagte Klehr in seiner Einlassung zur Sache am 30. Januar 1964:„Wir mußten für Ordnung und Sauberkeit sorgen.“ Von den Zuständen im Häft- lingskrankenhaus wußte er vor allem zu berichten, daß es dort eine Diätküche gegeben habe,„für die Frischoperierten. Da wurde auch Milchsuppe gekocht für die Kranken“.
Nach derartigen Aussagen wäre Auschwitz wahrhaftig nur ein ganz ge- wöhnliches Arbeitslager gewesen. Man könnte tatsächlich erstaunt sein, wes- halb diese Angeklagten heute auf einer Anklagebank sitzen, zumal sie sich auch an die meisten Einzelheiten ihrer Tätigkeit in Auschwitz angeblich über- haupt nicht mehr erinnern können.
Aber selbst dann, wenn sie sich an Einzelheiten erinnerten, wenn sie im Verlauf des Prozesses Teilgeständnisse ablegten, geschah dies nicht aus ehr- licher Einsicht in das Verbrecherische ihres Tuns. Derartige Geständnisse ent- hielten durchweg nur Halb- und Teilwahrheiten. Sie waren stets erzwungen durch eine überwältigende Flut von Beweisen, an denen die Angeklagten nicht mehr vorbeigehen konnten. Jedes dieser Teilgeständnisse enthielt wie- derum Unwahrheiten.
So mußte der Angeklagte Mulka schließlich nach elfmonatiger Verhand- lungsdauer am 16. November 1964 einräumen, auf die Fertigstellung der Krematorien in Birkenau gedrungen zu haben, nachdem auf meinen Antrag ein von mir vorgelegtes Schriftstück verlesen wurde, in dem Mulka anordnet, daß„wegen der Dringlichkeit der Fertigstellung dieser Bauten“ von den Häft- lingen auch am Sonntag gearbeitet werden mußte.
Sofort aber behauptete Mulka, dies sei nur auf Befehl des Kommandanten geschehen, und er selbst sei für die Festlegung der Arbeitszeit der Häftlinge nicht zuständig gewesen.— Ein am gleichen Tag verlesenes Schreiben Mulkas vom 4. Mai 1942, das ebenfalls von mir vorgelegt werden konnte, beweist das Gegenteil: Mulka legt hier die Arbeitszeit der Häftlinge aus eigener Befehls- gewalt heraus fest.
Über die Unwahrheit des Teilgeständnisses des Angeklagten Klehr in sei- ner Einlassung zur Sache am 30. Januar 1964, er habe lediglich 250 bis 300 Häftlinge durch Phenol-Injektionen getötet und auch dies nur auf Befehl
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