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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
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witsch und Mojor Eisenhändler beide langjährige Auschwitz- häftlinge durch bestimmte Verteidiger ereigneten.)

Soweit mir das prozessuale Auftreten dieser Verteidiger in diesen Zusam- menhängen verfahrensmäßig unzulässig erschien und soweit diese für meine Rechts- und Verfahrensauffassung unzweifelhafte Unzulässigkeit nicht von dem Herrn Präsidenten zurückgewiesen wurde, wodurch eine Wiederholungs- gefahr derartiger Vorgänge nicht von vornherein ausgeräumt war, mußte ich diesem mir bislang in der deutschen Rechts- und Anwaltsgeschichte un- bekannten Verhalten nach dem Prinzip entgegentreten: auf einen groben Keii gehört ein grober Kaul! Ich habe dies wahrlich nicht gern getan.

Wie wenig von den in Frage kommenden Verteidigern der wirkliche, von mir jetzt aufgezeigte Sinn der von mir vertretenen Nebenklagen der DDR- Bürger verstanden wurde, zeigte ganz ursprünglich die empört-erstaunte Geste eines dieser Herren, als ich in der Sitzung am 30. April 1965 auf die erfreulich reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertretung in diesem Verfahren hinwies, einer Zusammen- arbeit, die in jeder Beziehung der von mir soeben entwickelten Grundidee des Nebenklägeranschlusses entsprach. Insoweit glaube ich, in der Endsicht über diese Verfahrensbeteiligung sagen zu dürfen, daß sie richtig und notwendig war und daß es aus den oben aufgezeigten Gründen erforderlich ist, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und zu verdichten. Ja, ich meine sogar, daß sie verdichtet werden muß, wenn es mit dem Willen ernst gemeint ist, die nazi- stischen Gewaltverbrechen wirklich und endgültig zu sühnen.

Wenn ich rückblickend über die praktische Tätigkeit der Vertretung der Nebenkläger aus der DDR in der Hauptverhandlung ein Wort verliere, so ist festzustellen, daß sie sich keineswegs nur auf die Stellung von Tatzeugen aus der DDR beschränkte.) Unbeschadet der Tatsache, daß entsprechend der offiziellen Erklärungen der DDR für die Verfolgung von Naziverbrechen das Material aus den Archiven der DDR den Strafverfolgungsbehörden und Ge- richten der Bundesrepublik in jeder Beziehung zur Verfügung steht, konnte die Aktivierung dieses Archivmaterials für diesen Prozeß durch die Neben- klage-Vertretung der DDR-Bürger wesentlich gefördert werden. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß wie sich auch aus dem Schlußvortrag des Herrn Staatsanwalts Kügler ergibt gerade die Beweis- führung für die Einbeziehung der Lageradjutantur in die Verbrechensmaschi- nerie von Auschwitz zu nicht unwesentlichen Teilen auf dokumentarischem Material beruht, das aus den Archiven der DDR stammt. Wenn ich allgemein über die Tätigkeit der Nebenklagevertretung spreche, so kann ich nicht un- erwähnt lassen, daß die Vertretung der Nebenklagen es war, die die über- lebenden Auschwitz-Häftlinge, die keine noch so weite Reise gescheut hatten, um ihrer Pflicht als Zeugen zu genügen, im Interesse der Wahrheitsfindung vor den wiederholt den Respekt vor diesen Zeugen vermissen lassenden Fra- gen der Verteidiger schützte. Insoweit glaube ich abschließend feststellen zu können, daß die Nebenklage der Bürger der DDR in diesem ersten Auschwitz-

3) Bei der auf Antrag Prof. Dr. Kauls erfolgten Vernehmung dieser Zeugen aus der Deut- schen Demokratischen Republik versuchten einige Verteidiger, die sachlichen Bekundungen der Zeugen durch politische Diffamierungen der DDR und ihrer Politik, zu der sich die Zeugen bekannten, abzuwerten.

*) Auf Antrag Prof. Dr. Kauls wurden in der Hauptverhandlung neun Tatzeugen vernom- men, die jetzt in der DDR leben.