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Am 13. März 1964 der Mitarbeiter Morgens, SS-Hauptsturmführer Bartsch, heute Leiter der Kriminalpolizei in Krefeld.
Am 2. November 1964 der frühere SS-Obersturmbannführer und Vorsit- zende des in Auschwitz tagenden sogenannten Standgerichts, Dr. Thümm- ler, der hier aussagen konnte, daß gegen ihn kein Verfahren anhängig war und der sich in leitender Stelle in der Industrie auf freiem Fuß befindet.
Am 27. November 1964 der ehemalige SS-Sturmbannführer und Vorsitzende des SS- und Polizeigerichts z. b. V., Dr. Hansen, heute ebenfalls Rechts- anwalt in Frankfurt.
Am 12. April 1965 erschien hier vor Gericht, um seiner Zeugenpflicht zu ge- nügen, Dr. Werner Best, der bereits im Jahre 1932 im Rahmen der soge- nannten Boxheimer Protokolle die ersten Planungen für die sogenannte End- lösung schuf, der dann in Hessen die Gestapo einrichtete, um später noch in der Gestapo-Zentrale leitend tätig zu sein— heute Leiter der Rechtsabteilung des Stinnes-Konzerns.
Am 25., 26. bzw. 29. März 1965 erschienen gleich 13 Zeugen dieser Kate- gorie.
Unter ihnen die früheren Personalchefs des ReichssicherheitsamtesStrek- kenbach und Schulz, heute beide als„kaufmännische Angestellte“ tätig; bei wem mögen sie wohl angestellt sein;
der zeitweilige Vorgesetzte von Eichmann im Reichssicherheitshaupt- amt, Hartl, er nennt sich heute„Schriftsteller";
der ehemalige Chef des Amtes Ill im Hauptamt SS-Gericht, Burmei- ster, heute Oberlandesgerichtsrat in Schleswig;
der frühere Leiter der Staatspolizeileitstelle Kattowitz, Schäfer, heute Angestellter beim Institut für Industriewerbung in Düsseldorf, und der
frühere SS-Richter im Range eines SS-Hauptsturmführers und Leiter der Zweigstelle Lublin des SS- und Polizeigerichts IV in Krakau, Dr. Lauffs, heute Ministerialrat im Bundesschatzministerium in Bonn und last not least;
ein hier in diesem Verfahren als Verteidiger tätiger Anwalt, früher Mitglied der sogenannten„Rechtsakademie“ des Kriegsverbrechers Frick, veröffent- lichte in den brandigen Wochen vor der sogenannten Kristall-Nacht in dem „Schwarzen Korps“, der berüchtigten Zeitung der SS, einen Aufruf mit der Überschrift„Juden unerwünscht“, der in der Forderung gipfelte, jüdische Menschen aus öffentlichen Gaststätten mit Gewalt entfernen und festnehmen zu lassen?)
Dem entgegenzuwirken, diesen Zustand zu beenden, die strafrechtlich zu wertende Schuld aller an dieser organisierten Ausrottung ganzer Menschen- gruppen direkt oder indirekt Beteiligten festzustellen, die in ihrer deliktischen Handlungsweise— um einmal mehr Jaspers zu zitieren—„gegen ein Prinzip verstoßen haben, das im Menschsein als solchem, in der Anerkennung des Menschen als solchem liegt und mit denen nun umgekehrt die Menschheit ihrerseits nicht mehr zusammenleben kann“... ist schlechthin eine Frage der allgemeinen Gerechtigkeit.
Insoweit wird dieses Verfahren, durch das die ersten Schritte für die Ver- wirklichung dieser Gerechtigkeit unternommen werden, zu einer sittlichen
2) Gemeint ist Dr. Wolfgang Zarnack, der als SS-Verteidiger im Auschwitz-Prozeß wirkte— d. Hg.


