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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
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nete Paul Levy im Prozeß des Reichsanwalts Joerns im Jahre 1929 sagte jener Zug von Toten und Gemordeten, der weiterging Jahre und Jahre und von dem wir heute wissen, daß er geradewegs in Auschwitz endete. Und seit diesen Schüssen anderthalb Jahrzehnte vor dem Erlaß der Ver- ordnung zum Schutz von Volk und Staat und vor der Verkündung des Ermäch- tigungsgesetzes, diesem als Notstandsgesetz getarnten Freibrief für die nazi- stischen Mordbanden... ich zitiere wiederum aus dem Plädoyer Paullevys in jenem Joerns-Prozeß... war es offenbar, daß in Deutschland keineswegs zwingend der Mordtat die gerichtliche Sühne auf dem Fuß folgte, konnten die Mörder morden und wußten, wie würden dafür nicht bestraft!

Die Kräfte, die Deutschland auf diesem Weg immer weiter vorwärts stießen, bis schließlich Auschwitz, den dürfen wir wirklich sagen: endgültigen? Schlußpunkt bildete; diese Kräfte blieben sich stetig gleich, ja mehr noch...!

Als ich vor Beginn der Hauptverhandlung im Eichmann-Prozeß dem israe- lischen Justizminister meine Vollmachten als Vertreter der Nebenkläger vor- legte, kam es zu einer Unterhaltung, in der der damalige Generalstaats- anwalt Israels, Hausner, die kategorische Feststellung traf, bei dem be- vorstehenden Prozeß gegen Eichmann ginge es nur um die Feststellung der kriminellen Delikte Eichmann.. Ich richtete daraufhin an ihn die Frage, cb er annehme, daß Eichmann auch nur einem Menschen ein Haar hätte krümmen können, wenn nicht andere die Voraussetzungen für seine Ver- brechen geschaffen hätten. Der israelische Generalstaatsanwalt erwiderte, in dem Bemühen, seine soeben getroffene Feststellung in ihrer so kategorischen Wirkung ein wenig einzuschränken, daß man in der Hauptverhandlung gegen Eichmann natürlich auch auf die Zusammenhänge eingehen würde, die sich aus dem Wirken Hitlers und Himmlers, Kaltenbrunners und Heydrichs ergäben.

Ich bemerkte daraufhin: Sie nennen nur Tote! Warum schweigen Sie von den Lebenden?....

Und tatsächlich! Es ist kein Zufall, daß verschiedene Angeklagte, wie wir es hier im Saale zu unterschiedlichen Zeiten zu hören bekamen, darauf hin- weisen konnten, daß man sie, als die kleinen Untergebenen, abstraft, wäh- rend dieGroßen, deren Befehle sie nur befolgten, ungeschoren davon- gekommen sind und sogar ihre Posten und Pfründe wieder in Besitz genom- men haben.... diese Klagen entsprechen den tatsächlichen in der Bundes- republik bestehenden Verhältnissen, wenn sie auch nicht geeignet sind, die Angeklagten in ihrer strafrechtlich zu messenden Schuld zu entlasten.

m Es entspricht der Wahrheit, daß es wirklich Drahtziehern und Hintermän- nern, Förderern und Nutznießern dieses gewaltigsten Massenmordes der Menschheitsgeschichte, die sich in seltsamer, bei Auswertung der Ergebnisse der Beweisaufnahme später noch näher zu analysierender Tatgemeinschaft zusammengefunden hatten, in der Bundesrepublik bislang gelungen ist, sich ihrer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen und bereits teilweise wieder Schlüsselpositionen im öffentlichen Leben einnehmen. Das hat sogar in einem bestimmten Umfang die Beweisaufnahme in diesem Verfahren ergeben.

So erschien am 9. März 1964 der seinerzeitige Leiter der sogenannten$S- Sonder-Untersuchungskommission, SS-Richter Dr. Morgen, heute in Frank- furt als Rechtsanwalt tätig.