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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
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bedürfnis, nicht Rachsucht, auch nicht der Wunsch der Durchsetzung privater Interessen der Grund für den Willen zur Beteiligung an diesem Verfahren, wie das sonst regelmäßig bei einem Nebenklage-Anschluß der Fall zu sein pflegt.

Von dem am 24. und 27. Februar 1964 vernommenen Zeugen Dr. Wol- ken und von dem Zeugen Paisikovic, der am 8. Oktober 1964 ver- nommen wurde, haben wir gehört, wie die Häftlinge, die selbst bereits jede Hoffnung verloren hatten, noch lebend die Freiheit wiederzugewinnen, von dem Willen geradezu besessen waren, dem Verschweigen und Vergessen der in Auschwitz begangenen Untaten entgegenzuwirken.

M Bereits in diesem Willen schwang wenn auch möglicherweise unbe- wußt die Erkenntnis mit, daß die Menschheit Kenntnis davon erhalten müsse, was in Auschwitz geschah, um sie vor einer Wiederholung von Ausch- witz zu bewahren. Insofern fällt bei der Wahrheitsfindung über Auschwitz und der Sühne für Auschwitz die persönliche Inbezugnahme des einzelnen, der das Glück hatte, zu überleben, mit der Inbezugnahme der Allgemeinheit zusam- men, für die die Sicherung vor einer Wiederholung dieser Schrecken, in wel: cher Form auch immer sie in Erscheinung treten mögen, eine Lebensfrage ist.

Aus diesen Umständen heraus sind in diesem Verfahren die Nebenkläger zu den natürlichen Sprechern nicht nur der Gesamtheit der Opfer von Ausch- witz geworden, sondern darüber hinaus immer was dieses Verfahren an- langt zu Sprechern der durch die nazistischen Gewalttaten verletzten und beleidigten Menschheit überhaupt. Zu diesen Opfern gehören das ging bei den einleitenden Darlegungen des Herrn Oberstaatsanwalts unter auch deutsche Menschen! Ja mehr noch: sie fielen als erste den Kräften zum Opfer, die in Deutschland den Mord schlechthin zur Staatsdoktrin erhoben hatten. Vergessen wir nicht, wer als erster von den braunen Banden in den Märztagen 1933 aus den Wohnungen geholt wurde. Im Jahre 1934 trat ich gemeinschaftlich mit dem hessischen Jungsozialisten Carlos Mieren- dorf im Konzentrationslager Lichtenburg zum Appell an, der von dem da- maligen Scharführer Bräuning, dem späteren Vorgänger des Angeklag- ten Mulka, abgehalten wurde; und 1937 teilte ich mit dem ehemaligen Führer der Sozialdemokratischen Fraktion im Preußen-Landtag, Ernst Heil- mann, die Pritsche im Block 6 des Konzentrationslagers Dachau, dessen Blockführer der damalige Scharführer Schöttel, der spätere Unterkom- mandant von Monowitz, war.

Mit Recht hatte Oberstaatsanwalt Großmann in den Eingangsaus- führungen darauf hingewiesen, daß der zeitgeschichtliche Hintergrund be- stimmend für die in diesem Verfahren strafrechtlich zu wertenden Handlun- gen der hier Angeklagten wäre. Deswegen ist es erforderlich, klarzustellen, daß: nicht erst am 30. Januar 1933, dem Tage, an dem der Nationalsozialismus in die Macht geschoben wurde, der Mord zur Staatsdoktrin in Deutschland erhoben wurde! Die Anfänge hierfür liegen weit früher: Es waren die Schüsse, die KarlLiebknecht und Rosa Luxemburg meuchelten, die Schüsse, denen die aus bitterer Erfahrung zu Kriegsgegnern gewordenen Kapitän- leutnant Paasche und Hauptmann Baerfeld zum Opfer fielen, denen die StaatsmännerErzbergerundRathenauerlagen... diese Schüsse waren es, die den Auftakt bildeten für jenen schauerlichen Zug von Toten und Gemordeten wie der ehemalige sozialdemokratische Reichstagsabgeord-