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zwischen meiner Obrigkeit und mir an seinem Gerichts tage über den schuldigen Gehorsam nach Gottes Wort,
Römer 13,1, welches Wort man mir bei meiner Auswei- sung vorgehalten hat, und über den gebotenen Ungehor- sam nach Gottes Wort Apostelgeschichte 5,29:„Man muß Gott mehr gehorchen denn den Menschen“, auf wel- ches Wort ich mich auch bei Ablehnung meiner Auswei- sung berufen habe. Ich darf nun auf einige Punkte hinweisen, die zwar meine getroffene Entscheidung nicht maßgeblich begründen, die aber schon von äußerem Interesse der Kirche und aus Gesichtspunkten staatspolitischer Klugheit beachtenswert erscheinen. Meine Gemeinden sind bereits seit 20. März, also ein halbes Jahr, ohne geregelte Seelsorge, die christ- liche Unterweisung der Jugend liest vollkommen brach. Es besteht ferner die Gefahr, daß bei einer etwaigen Be- folgung der Ausweisung meine Pfarrgemeinde als öffent- lich-rechtliche Pfarrstelle überhaupt nichtmehr ordnungs- gemäß besetzt werde, nachdem schon viele kleine Pfarr- stellen eingespart sind. Meine sechs Kinder sehen in Dickenschied ihre Heimat, wie ich selber auch, der ich auch geborener Hunsrücker bin. Zum Zeichen der Verbundenheit mit der Gemeinde habe ich mir in Dickenschied einen eigenen Garten er- worben. Durch die lange Schutzhaft im Gefängnis unter Gefäng- nisordnung mit verschärften Bedingungen ist meine Ehre als deutscher Staatsbürger, als Mensch, als Christ, als evangelischer Pfarrer, als früherer Offizier und Kriegs- teilnehmer, der 37/5 Jahre in der Front war, genügend geschändet. Eine weitere Verfolgung meiner Person und weitere Bedrängnis der Gemeinden, die an ihrem recht- mäßigen Pfarrer festzuhalten gewillt sind, würde von allen gut und rechtlich gesinnten Leuten der Gemeinde, würde vor allem von allen ernsthaften Christen der Ge-
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