Staatspolizei, Leitstelle Koblenz,erklärteich: Inacht Wo- chen Schutzhaft habe man nicht einmal den Versuch ge- macht, mir eine unrechte oder aufrührerische Handlung nachzuweisen. Die mir jetzt gemachte Eröffnung meiner Ausweisung sei für mich nunmehr ein Beweis, daß schon die Schutzhaft eine Verfolgungsmaßnahme gegen die Be- kennende Kirche und damit gegen die Kirche Jesu Christi in Deutschland darstelle. Ich müsse den Schutzhaftbefehl mit Berufung auf den Hindenburgerlaß als unrecht und unwahr bezeichnen; ich zerreiße zum Zeichen dessen den Schutzhaftbefehl. Dieses tat ich dann auch. Ein Ver- mächtniswort Hindenburgs sei gewesen:„Sorgen Sie da- für, daß Christus in Deutschland gepredigt wird.“ Nichts anderes tue die Bekennende Kirche. Selbstverständlich könne ich auch die Ausweisung nicht anerkennen oder annehmen. Ich wisse mich vor Gott an meine Gemein- den gewiesen und könne mich von ihnen nicht, durch Menschen, auch dutch die Obrigkeit nicht einfach los- reißen lassen, ohne daß mir ein Unrecht nachgewiesen sei.— In der Konsequenz dieser Erklärung lehnte ich es auch ab, einen Ort außerhalb des Rheinlandes zu nen- nen, wo ich Wohnung nehmen wolle. Die Unterschrift des von dem die Verhandlung leitenden Herrn Kommis- sar aufgenommenen Protokolls verweigerte ich mit dop- pelter Begründung. Ich sagte, daß das Protokoll nicht die ganze Verhandlung wiedergebe, indem es meine Ein- gangserklärung über Schutzhaft und Schutzhaftbefehl ver- missen lasse als Begründung für die Ablehnung der Aus- weisung. Ich sagte weiter, daß ich durch alle bisherigen offenherzig gemachten und unterschriebenen Protokoll- erklärungen für die Geheime Staatspolizei nur tiefer in die Bestrafung— nicht„Verantwortung“, wie das Proto- koll sagt— hineingeraten sei. Ich faßte dabei die lange Schutzhaft als Strafmaßnahme auf, was mir auch im Ge- stapo-Gefängnis von hoher Stelle bestätigt worden war.
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