wegen strafbar gewesen wäre. Da Sie nun längere Zeit aus der Verhaftung entlassen und Ihre Ausweisung noch nicht zurückgezogen ist, können wir als Presbyter der hiesigen Gemeinde den jetzigen Zustand nicht länger über uns ergehen lassen. Weil die Konfirmanden keinen Religionsunterricht seit Ihrer Abwesenheit erhielten. Die- Christenlehre für die angehende Jugend wurde unterlas- sen. Es fehlt die Seelsorge an den Kranken in beiden Ge- meinden. Die heilige Abendmahlsfeier ist bereits zwei- mal übergangen worden.- Alle rechtstehenden Ge- meindeglieder wünschen dringend Ihre baldige Rück- kehr, damit Sie wieder in Gottes Namen Ihres Amtes walten können. Das Presbyterium verlangt daher Ihre baldige Rückkehr und bittet Sie höflichst, die dringende Bitte, wenn irgend möglich, an eine höhere Staatsgewalt (Obrigkeit) weiter zu geben; denn wir können die Ver- antwortung in der Gemeinde durch Ihre Abwesenheit nicht mehr länger übernehmen.
Das Presbyterium der Gemeinde Womrath Fuchs, Scherer, Auler.
Ein ähnliches Schreiben liegt vom Presbyterium in Dicken- schied vor.
Mit dem Rheinischen Rat blieb Paul in Verbindung. Die Konferenz der Ausgewiesenen konnte nicht zusammenge- bracht werden, einmal durch Verhaftungen der maßgeblichen Männer der Vorläufigen Leitung, und dann durch sonstige Behinderung der Ausgewiesenen selbst.- So schrieb Paul seinem Presbyterium den Termin seiner Heimkehr. Sie hiel- ten ihn ganz geheim.— Paul verfaßte in den letzten Tagen in Eschbach ein Schreiben an die Reichskanzlei, das er auch mit einem Begleitschreiben an den Rheinischen Rat sandte.
HEERES TTTDOT


