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sie kennen ja die Gemeinschaftsschule im demokratischen Staat nicht; sie stützen sich auf ihre Erfahrungen mit der weltlichen Schule in der Zeit des allgemeinen Streitens. Die bisherigen weltlichen Schulen bestanden im Gegensatz zu den konfessionellen Schulen. Wie diese, so waren auch sie in Kampfstellung gedrängt; sie waren extrem nach der einen, wie jene nach der andern Seite; Fanatismus wurde hier wie dort betätigt und gezüchtet. Die weltliche Schule im gleichzeitigen Bestehen mit konfessionellen Schulen ist in ihrem Wert den konfessionellen Schulen weder vorzuziehen noch unterzuordnen; als Extreme sind sie gleich gefährlich. Wir schätzen die Pfaffen des Atheismus nicht höher als die andern Pfaffen und erwarten von christlichen Eltern nicht, daß sie ihre Kinder in eine religionsfeindliche Schule schicken.
Die Gemeinschaftsschule im demokratischen Staat muß die alleinige und allgemeine Schulform sein; ihre Einführung je nach Wahl wäre sinnlos für den Zweck, den sie erreichen soll. Wird die Trennung der Kinder nach Religionsbekenntnissen, nicht verhindert, nicht allgemein verhindert, dann müssen wir die Hoffnung auf ein einiges deutsches Volk mit demokratischer Gesinnung begraben, begraben alle Hoffnung auf das, was ein solches Volk zu werden und zu leisten berufen sein könnte.
Die wahlweise Einführung konfessioneller Schulen führt in vielen Fällen zu bitterem Unrecht. Es wird sehr häufig nicht möglich sein, neben der konfessionellen Schule auch eine weltliche Schule zu unterhalten. Die Kinder der Freidenker müssen dann in die konfessionelle Schule gehen. Der konfessionell gebundene Lehrer betrachtet diese Kinder aus seiner Ueberzeugung heraus als minderwertig oder bemitleidenswert. In jedem Falle wird ein Zwiespalt zwischen Eltern und Kindern geschaffen. Die Kinder der Freidenker lernen in der konfessionellen Schule, daß ihre Eltern nicht in den Himmel, sondern in die Hölle kommen werden, daß sie Gott schwer be
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