der Demokratie und am deutschen Volk. Ergebnisse einer solchen Regierungsweise können der Demokratie nur im Zufall Achtung erwerben; es ist Zufallserscheinung und nicht Vernunft, die einem solchen Mehrheitsbeschluß Wert verleihen würde. Nur eine Mehrheit von urteilsfähigen Menschen kann einer Regierung das Recht geben, ihre Verantwortung auf diese Mehrheit abzuwälzen. Solange die Menschen die Tragweite ihrer Beschlüsse noch nicht abzuschätzen vermögen, muß die Regierung den Mut haben, diese Verantwortung selbst zu tragen. So wenig die Eltern in der häuslichen Erziehung ihre Kinder entscheiden lassen, so wenig sollte auch die Regierung die politischen Kinder um die Form ihrer Erziehung befragen. Der Vorwurf trifft nicht die Eltern, welche die Frage nach der konfessionellen Schule mit Ja beantwortet haben, sondern die Regierungsstelle, welche ihnen diese Frage vorgelegt hat.
Die Befürworter der konfessionellen Schule aus den Reihen der Eltern handeln nicht aus vernünftiger Erwägung heraus, sondern unter dem Zwang der Tradition. Sie selbst sind durch die konfessionelle Schule'erzogen worden, und es ist begreiflich, daß sie sich selbst als Produkte dieser Erziehung für vortrefflich halten. Außerdem sagt ihnen ihr Seelsorger mit der Autorität der Stellvertretung Gottes, daß es ihre Pflicht ist, für die konfessionelle Schule zu stimmen. Die Stimmen für die konfessionelle Schule sind nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, aber sie wurden abgegeben unter dem Eindruck irriger Vorstellungen, nicht in vernunftmäßiger Erwägung der Folgen, ohne Kenntnis dessen, was mit dieser Stimme abgelehnt wurde.
Die Seelsorger haben den Eltern die Gemeinschaftsschule als religionsfeindlich erklärt, als eine Gefahr für das Seelenheil ihrer Kinder. Auch die Seelsorger stehen unter dem Zwang der Tradition und handeln nicht ihrer Vernunft entsprechend. Auch sie konnten ja gar nicht abwägen, ob für die Zukunft Deutschlands die Gemeinschaftsschule das Bessere ist;
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