Freizeit sehr oft strafweise stehen oder exerzieren und wurden auch sonst als Auswurf behandelt. Neben den offiziellen Strafen gab es noch viele andere, die nicht ordnungsmäßig verhängt und vollzogen, sondern von jedem beliebigen SS- Mann nach blinder Willkür angewendet wurden. Die Schilderung dieser Quälereien könnte ein eigenes Buch füllen. Hier nur ein paar Beispiele aus tausenden:
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Am 20. Jänner 1939 entfloh ein Häftling aus Dachau . Daraufhin mußte das ganze Lager in der Winterkälte etwa 10.000 Mann antreten, ohne Mantel, ohne Mütze, ohne Handschuhe, also nur mit dem Hemd und einer ganz dünnen Bluse bekleidet. Es wurde ,, Stillgestanden" befohlen und dann fuhren SS - Unteroffiziere zu Rad hinter der Front auf und ab und schlugen jeden nieder, der sich im geringsten rührte. Ich selbst erhielt zum Beispiel einen Kopfhieb, der mich zu Boden streckte, weil sich mein Vordermann die Hände gerieben hatte. So standen wir in dieser unvergeßlichen Winternacht, in unmittelbarem Anschluß an die Schwerarbeit des Nachmittags, ohne Pause und ohne einen Bissen Brot von fünf Uhr nachmittags bis sechs Uhr morgens, dann nach einer halbstündigen Unterbrechung wieder bis Mittag. Viele Häftlinge wurden ohnmächtig. Sie wurden mit Fußtritten bearbeitet, und wenn sie sich dann auch nicht erheben konnten, ließ man sie die ganze Nacht auf dem naẞkalten Boden hinter der Front liegen. Einige Gefangene starben auf dem Appellplatze. Man zerrte sie heraus und ließ sie ebenfalls liegen. Fast zwanzig Stunden dauerte diese Exekution, ohne daß auch nur ein einziger der zehntausend Gefangenen an der Flucht des einen irgendwie schuldig gewesen wäre. Auf einem Arbeitsplatz befand sich ein mit Beton ausgekleidetes Wasserbassin. Immer wieder, auch bei eisigem Wetter, wurden Häftlinge gezwungen, in dem Bassin unterzutauchen und dann in den triefnaßen Kleidern weiterzuarbeiten.
Täglich ereignete es sich, daß Häftlingen eine Arbeit aufgetragen wurde, unter der sie physisch zusammenbrechen mußten, zum Beispiel Tragen übermäßiger Lasten, Laufschritt mit einem Schubkarren, pausenloses Schaufeln im schnellsten Tempo und dergleichen. Brach nun der Mann zusammen oder schaltete er eine Atempause ein, dann wurde er wegen Faulheit oder gar wegen ,, Arbeitsverweigerung" entweder an Ort und Stelle niedergeschlagen oder in der oben geschilderten Weise bestraft.
Fluchtverdächtige Häftlinge sie waren durch rote Punkte auf den
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