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Nacht über Deutschland : Erinnerungen an Dachau ; ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Dritten Reiches ; aus dem literarischen Nachlaß / von Walter Adam
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befestigten Haken frei aufgehängt, wodurch die Arme in den Schulter- gelenken ausgedreht wurden, während die Handfesseln mit dem ganzen Körpergewicht auf die Gelenke drückten. Unter entsetzlichen Schmer- zen blieb der Verurteilte ein bis zwei Stunden hängen. Wurde er ohn- mächtig, so wurde er abgehängt, gelabt und dann wieder aufgehängt. Auch von dieser Strafart ist manchem Gefangenen ein Gebrechen zurückgeblieben.

Bei Verhängung dieser Strafen gab es keine Norm. Fluchtversuche, Selbstmordversuche, Diebstahl, Unbotmäßigkeit gegen einen SS-Mann und ähnliche Delikte wurden unbedingt mit Prügelstrafe geahndet. Aber auch ganz geringfügige Verstöße gegen die Lagerordnung, die äußerstenfalls einen Tadel hätten begründen können, verfielen der gleichen Strafe, wenn der Lagerführer übel gelaunt war. Ich weiß zahlreiche Fälle, wo Gefangene jämmerlich zugerichtet wurden, weil ihre Bettdecke nicht schön genug gespannt war oder ihr Eßgeschirr einer Fleck hatte.

Die Strafe des Anbindens an den Pfahl wurde so häufig verhängt, daß die Pfähle im Arresthof nicht mehr ausreichten. Man schritt daher zu einer Rationalisierung der Methode, befestigte Querbalken an der Decke des Baderaumes und ließ etwa zwanzig Mauerhaken in diese Querbalken ein. Nun konnten ganze Gruppen von Häftlingen gleich- zeitig aufgehängt werden.

Prügel und Anbinden waren auch ein alltägliches Mittel zur Erpressung vonGeständnissen. Im Geiste mittelalterlicher Justiz wurde der Ge- fangene so lange mit dem Ochsenziemer bearbeitet oder aufgehängt, bis er gestand, was der Lagerführer wollte. Oft wurden dabei die hängenden Häftlinge durch Fußtritte in eine Schaukelbewegung ver- setzt, was die Schmerzen verdoppelte. Wie leicht man mit solchen Mitteln Geständnisse jeder Art haben kann, ist in der Geschichte der Hexenprozesse nachzulesen.

Die Arreste befanden sich in einer gemauerten Baracke am Südrand des Lagers, durch das Wirtschaftsgebäude gegen Sicht gedeckt und auch sonst vom übrigen Lager streng geschieden. Die Zellen waren sehr schmal, die Einrichtung bestand nur aus einer Pritsche, Strohsack oder Decken durften nicht mitgenommen werden. Die kleinen Fenster konnten durch Läden lichtdicht geschlossen werden, denn sehr oft wurden Gefangene tagelang in Dunkelhaft gehalten. Für die Dauer der Haft gab es keine Norm, manchmal betrug sie nur eine Woche,

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