auf den Gedanken, die Haare der Gefangenen zur Herstellung von Filz zu verwerten und zu diesem Zweck sechs Wochen lang wachsen zu lassen. Die SS erhob Einspruch, weil lange Haare eine Flucht erleichtern könnten. Man verfiel auf den Ausweg, die Haare wohl wachsen zu lassen, aber allwöchentlich mitten über den Kopf, von der Stirne bis zum Nacken, einen vier Zentimeter breiten Streifen tonsurartig herauszuschneiden. Diese Büberei, die dem Gefangenen das Aussehen eines Clowns gab, konnte nicht lange geübt werden, weil sich Zivilpersonen, die auf einigen Arbeitsplätzen mit Häftlingen in Berührung kamen, skandalisierten.
Außer einem Taschentuch durfte der Häftling nichts in der Tasche haben. Oft wurden ganze Arbeitskommandos beim Ausmarsch oder bei der Heimkehr vom Arbeitsplatz überfallsartig von SS - Leuten umringt und durchsucht. Wer unerlaubte Dinge, zum Beispiel Brot, Tabak oder Geld, bei sich hatte, kam an den Pfahl.
Im ganzen Häftlingslager durfte keine Bank aufgestellt werden. Die Folge war, daß sich die von der Tagesarbeit übermüdeten Häftlinge, wenn sie während der Pausen aus den Baracken gejagt wurden, damit die Sauberkeit nicht leide, auf die Rinnsteine setzten oder in den Staub der Lagergassen legten, was aber verboten war.
Im Lager gab es eine Häftlingskantine, die bis zum Kriegsausbruch gut beliefert war. Man bekam dort Zigaretten und Tabak, weiters in begrenzten Mengen ein gutes Brot, manchmal Selchfleisch und Fischkonserven, Kunsthonig und verschiedene Süßigkeiten. Der begehrteste Artikel war, neben den Rauchwaren, ein dünner Bohnenkaffee, der während der Mittagspause ausgeschenkt wurde und stehend getrunken werden mußte. Nach Kriegsausbruch verschwand aber eine Kantinenware nach der anderen und nach unserer Rückkehr aus Flossenbürg im Jahre 1940 gab es fast nichts mehr zu kaufen. Vom sozialen Standpunkte war die Kantine eine bedenkliche Einrichtung. Sie gab zwar vielen Häftlingen die Möglichkeit einer Kostaufbesserung, aber viele andere, die von ihren Angehörigen keine oder nur eine ganz geringfügige Zulage erhielten, hatten das Nachsehen, soweit sie sich nicht durch mehr oder weniger freiwillig gegebene Spenden ein Einkommen zu verschaffen wußten. Die größte Summe, die ein Schutzhäftling empfangen durfte, betrug 50 Reichsmark monatlich, aber die 50- Reichsmark- Empfänger galten als Großkapitalisten und
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