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mich zu erpressen. Dieser hatte sich in einem Verhör den Ausdruck entwischen lassen: er habe mich verschiedentlich gewarnt nämlich in Bezug auf Erzählen von Feindnachrichten. Daraus schloß der Gestapo - Beamte kurzerhand: er ist gewarnt, also hat er gesprochen.
Ich konnte durch meinen guten Hausvater dem P. Bange das mitteilen, der sagt mir gleich, daß er dieses in einem ganz anderen Sinne gesagt habe. Bei seinem nächsten Verhör läßt er zu Protokoll geben:„ Ich habe gewarnt und nicht verwarnt. Gewarnt, daß er das nicht tun solle, nicht verwarnt, weil er es etwa getan hatte"- Gleichwohl versuchte Th., auf diesen Satz gestützt, vielleicht auch auf eine Denunziation hin, meine für ihn so hoffnungslose Angelegenheit doch gerichtsfähig zu machen. Denn das war bei allen 56 Verhaftungen, die er in unserer Provinz vornahm, sein einziges und letztes Streben: wenigstens einen anständigen Prozeß gegen uns herauszuschinden. Das hätte der Gestapo Anlaß gegeben, gegen unsere Provinz vorzugehen und die Häuser einzuziehen, und dahinter stand die letzte Absicht: unsere Arbeit für Schönstatt die sie zwar nicht wußten, aber ahnten und auch vermuteten in der Folgezeit unmöglich zu machen.
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So übergab er mich eines Tages dem Untersuchungsrichter. Bei dessen Verhör, im Beisein von Gestapomann Th., merkte ich, daß unter gewöhnlichen Umständen der Untersuchungsrichter mich gleich in Freiheit gesetzt haben würde. Wohl um mir selbst gut zu sein, sprach er dann doch die Untersuchungshaft aus. Zunächst war ich darüber heillos froh. Gleich am nächsten Sonntag durfte ich zum erstenmal am Gottesdienst teilnehmen, durfte zur Messe dienen und bekenne: vor Freude sind mir die Tränen heruntergelaufen. Die Behandlung war freier. Man schloß mich schon einmal aus und ich arbeitete mit anderen zusammen, etwa beim Kübel- und EimerPutzen, konnte mich also wieder einmal unterhalten.
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