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Die Freude dauerte allerdings nur kurze Zeit und die darauffolgende Enttäuschung sollte eine bittere werden.
Das einzige Verhör von seiten des Staatsanwaltes verlief sehr gut. Der Staatsanwalt war offensichtlich empört über die Unzulänglichkeit und Grundlosigkeit der vorgebrachten Punkte. Als er zum Abschluß des Verhörs das Protokoll formulierte, war ich Wort für Wort damit einverstanden. Ich hätte es nicht besser zu meinen Gunsten formulieren können. Auch menschlich wurde ich von ihm sehr höflich, ja geradezu freundschaftlich behandelt, im wohltuenden Gegensatz zu der unmenschlichen Behandlung von seiten der Gestapo . Ebenfalls merkte man ihm den Juristen an, der streng auf sachliche Gründe hielt. Von Interesse war, daß er mich zum Schluß nach der Behandlung seitens der Gestapo fragte. Er schien dies grundsätzlich zu tun, wohl weil er dabei große Erfahrungen gesammelt hatte und sammelte. Als ich von ihm entlassen wurde, hatte ich allerdings sofort den starken Eindruck: auf Grund dieses Protokolls kann kein Gerichtsverfahren erhoben werden. Ob dieses für mich gut oder schlecht sei, wußte ich nicht.
Ich will an dieser Stelle noch ein paar Menschen erwähnen, die mir in der UHA Gutes erwiesen haben: Da war ein Wachtmeister M. Er war ernster Bibelforscher, allerdings nicht so verdreht, wie ich sie sonst wohl im Gefängnis fand. Ein wirklich frommer, gläubiger, feinfühliger Mensch. Mit ihm habe ich lange, religiöse Gespräche geführt. Immer trat er mir geradezu ritterlich entgegen und wir haben uns wirklich in den Gesprächen gegenseitig etwas gegeben. Er war in der Behandlung der Gefangenen überhaupt sehr fein. Er erzählte mir verschiedentlich, daß Gefangene eingeliefert seien, die von der Gestapo blutig geschlagen und gepeinigt wurden. Ihn erregte das aufs heftigste.
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