derkommission jenen Häftlingen
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Kuhnke, Volck, Kokoschinski usw. das Blaue vom Himmel herunter. Selbstverständlich sicherte sie ihnen Straffreiheit zu, ja, darüber hinaus sogar Belohnung und Entlassung. Denn nur so und nicht anders ist das selbstbewußte Handeln und Auftreten zu erklären, das die Genannten in der Zeit ihrer Tätigkeit für die Kommission an den Tag legten und gegen das weder der Kommandant noch die Lagerführer etwas ausrichten konnten.
Welcher Art war nun die Tätigkeit jener Häftlinge, die sich nicht entblödeten, dem Ansinnen der Sonderkommission Folge zu leisten? Das erste, was geschah, war, daß der Sittlichkeitsverbrecher Kuhnke eine„, weitausgedehnte kommunistische Verschwörung" entdeckte, denn irgend etwas mußte ja geschehen, um das Vertrauen der Kommission zu rechtfertigen. Auf sein Betreiben hin wurde in der isolierten Baracke Nr. 58 des Lagers ein„, Untersuchungsblock" eingerichtet, in dem alle an dieser angeblichen Verschwörung beteiligten Häftlinge inhaftiert und vernommen werden sollten. Natürlich wurden diese Vernehmungen mit den im Lager üblichen Mitteln durchgeführt, Dabei wurden einige Häftlinge so furchtbar geschlagen, daß sie in den Krankenbau überführt werden mußten. Irgend etwas Stichhaltiges für die Kuhnkeschen Anschuldigungen ließ sich dabei nicht erbringen. Außer der ohnehin bekannten Tatsache, daß die meisten der hier festgehaltenen Häftlinge einmal der Kommunistischen Partei angehört hatten- aus welchem Grund sie sich ja auch im Konzentrationslager befanden!-, wurde so gut wie gar kein Beweis für eine tatsächliche Verschwörung erbracht. Dieser Mißerfolg schwächte zwar das Vertrauen der Kommission zu dem Angeber, änderte aber nichts am Los der Beschuldigten. Denn da die Kommission ihren Miẞgriff nicht eingestehen wollte was der Fall gewesen wäre, wenn sie die von Kuhnke Beschuldigten in Freiheit gesetzt, das heißt wieder in das Lager gelassen hätte, verschickte sie die unschuldigen Opfer des Verrats nach dem Vernichtungslager Mauthausen bei Linz .
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