sprechen; verboten war es ,,, durch die Blume" zu schreiben, und verboten war es, einen Brief mit Zeichnungen zu schmücken. Daß unter solchen Umständen der Briefverkehr mit der Heimat sehr einseitige Formen annehmen mußte, wird man begreifen. Wie oft mochten sich Angehörige von Häftlingen darüber gewundert haben, daß sie auf dringende und wichtige Fragen grundsätzlich keine Antwort erhielten. Es handelte sich eben um Fragen, die nicht beantwortet werden durften. Groß war die Zahl der Häftlinge, die sich schwere Strafen zuzogen, weil sie die ihnen gesteckten Grenzen überschritten und einige Worte mit in ihren Brieftext hatten einfließen lassen, die nicht gesagt werden durften. Man hatte Glück, wenn in solchen Fällen nichts weiter geschah, als daß man den Brief zerrissen zurückbekam. Eine Möglichkeit, einen von der Zensurstelle zurückgewiesenen Brief noch einmal zu schreiben, gab es nicht. Jeder zurückgewiesene Brief riẞ ein Loch in das zeitliche Konto unserer Schreiberlaubnis; oft kam es vor, daß Briefe aus ganz belanglosen und unverständlichen Gründen mehrere Male hintereinander zurückgewiesen wurden, dann erhielten die Angehörigen eben monatelang überhaupt keine Nachricht. Wandten sie sich was häufig vorkam in ihrer Sorge an den Kommandanten des Lagers, dann erhielt der betreffende Häftling eine Vorladung zur„ Politischen Abteilung", wo man ihm entweder heftige Vorwürfe über seine Schreibfaulheit machte oder ihn wegen Nichterfüllung seiner Schreibpflicht gleich zur Bestrafung anmeldete. Noch so berechtigte Einwände des Häftlings hatten dabei wenig Zweck denn aus der Zurückweisung mehrerer Briefe resultierte die Politische Abteilung mit Scharfsinn, daß der Häftling eben verbotene Andeutungen gemacht und damit gegen die Lagerordnung verstoßen hatte.
dann
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Aber auch die Briefe, die der Häftling von seinen Angehörigen empfangen durfte, mußten sich Eingriffe seitens der Zensurstelle gefallen lassen. Da gab es Zensoren, die es nicht unterlassen konnten, wie weiland der Alte Fritz, die ihnen
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