Druckschrift 
Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
Seite
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XIV

Der. Eiserne, beiiehlb kollektives Gegrön!

Jeder Häftling(einige mit besonderen Auflagen belastete ausgenommen) hatte das Recht, zweimal im Monat einen Brief an seine nächsten Angehörigen zu schreiben. Dem Kopf der dazu genehmigten Briefformulare war folgender Auszug|| aus der Lagerordnung vorgedruckt: I]

Der Tag der Entlassung kann jetzt noch nicht angegeben| werden. Besuche im Lager sind verboten. Anfragen sind I}

zwecklos, Jeder Häftling darf im Monat zwei Briefe oder Postkarten empfangen und absenden. Eingehende Briefe dürfen nicht mehr als vier Seiten ä 15 Zeilen enthalten und müssen übersichtlich und gut lesbar sein. Pakete| jeglichen Inhalts sind verboten. Geldsendungen sind nur| durch Postanweisung zulässig, deren Abschnitt nur Vor-, Ih Zuname, Geburtstag, Häftlingsnummer trägt, jedoch I|| |

keinerlei Mitteilungen, Geld, Fotos und Bildereinlagen in Briefen sind verboten. Die Annahme von Postsendun- | gen, die den gestellten Anforderungen nicht entsprechen,| , wird verweigert. Unübersichtliche, schlecht lesbare Briefe| werden vernichtet. Im Lager kann alles gekauft werden. Nationalsozialistische Zeitungen sind zugelassen, müssen u aber vom Häftling selbst im Konzentrationslager bestellt werden. Der Lagerkommandant.

Diese Legende, die in 12 Sätzen 9 Verbote enthält, erfuhr innerhalb des Lagers als belehrende Ergänzung eine Reihe weiterer Verbote und Vorschriften, Verboten war es, über El den Gesundheitszustand zu berichten oder Dinge zu erwäh-| nen, die irgend etwas mit dem Haftgrund zu tun hatten; ver- boten war es, über Arbeits- und Lagerverhältnisse zu

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