und im Gottesdienst ihren ganzen Halt und sehen die ganze Woche mit Sehnsucht dem Sonntag entgegen.
Die Möglichkeit, die Gottesdienste weiter abzuhalten, ist daher nicht so sehr für das vielleicht weniger bedeutungsvolle Fortbestehen der christlichen Gemeinde, als vielmehr für den Mut und das Durchhalten einer großen Zahl von einzelnen Menschen von vitaler Bedeutung.
Der evangelische Gottesdienst findet Sonntags von neun bis zehn Uhr, der katholische Gottesdienst von elf bis zwölf Uhr statt. Außerdem findet je am letzten Sonnabend eines jeden Monats von zwei bis drei Uhr ein katholischer Gottesdienst statt.
Wie wir hören, ist der offenbar für unsere Zwecke an sich sehr geeignete Saal des Rathauses am Sonntagvormittag, wie auch zu der angegebenen Zeit Sonnabends frei.
Wir richten daher an den Ältestenrat die ergebene Bitte, uns den Rathaussaal für die Sonntage von neun bis zwölf Uhr und für jeden letzten Sonnabend im Monat von zwei bis drei Uhr zur Abhaltung von Gottesdiensten zur Verfügung zu stellen.
gez.: Dr. Goldschmidt
als Seelsorger der evangelischen Gemeinde; zugleich im Sinne und in Vollmacht der katholischen Christen zu Theresienstadt.
durch Dipl.- Ing. Ernst Gerson Hauptstr. 1/42
Die evang. Christen
durch Dr. Arthur Goldschmidt Badhausgasse 7.
An den Altestenrat.
Theresienstadt, am 11. 10. 1943.
Als Herr Dr. Paul Eppstein uns anläßlich einer Aussprache Ende April 1943 mitteilte, daß er grundsätzlich der Überlassung eines kleinen Bodenabteiles an die beiden christlichen Gemeinden zwecks Abhaltung von religiösen Übungen außerhalb des eigentlichen Gottesdienstes zustimme, durften wir uns der Hoffnung hingeben, daß diese Zusage eingehalten werden würde. Die seither eingetretene verschärfte Raumnot hat die Erfüllung dieses Versprechens bisher verhindert. Ob der von uns in Aussicht genommene Raum/ Boden D m in Hauptstr. Nr. 1/ in absehbarer Zeit freiwerden wird, ist mehr als fraglich. Daher hofften wir, daß die Ghettoverwaltung in sinngemäßer Auslegung der Zusage ihres Altesten uns in anderer Weise entschädigen werde.
Diese Hoffnung erwies sich als trügerisch, da unser Begehren auf Einräumung des Bodenraumes Badhausgasse 7 für sieben bis acht Wochenstunden von der Freizeitgestaltung mit der Begründung abgewiesen
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