Fünfte Strafe:„Der Sachsengruß‘“
Unter„Sachsengruß‘‘ verstand man folgendes:
Man mußte seine Hände gefaltet an den hinteren Kopf legen, in Kniebeuge gehen und dann hüpfen: Dieses Hüpfen dauerte nicht einige Minuten, sondern meist stundenlang. Die Leute fielen um vor Ermattung, wurden dann durch Peitschenhiebe aufgetrieben und mußten weiter hüpfen. Ältere Kameraden, Besonders solche, deren Herz schon sehr gelitten hatte, fanden durch diese Strafmaßnahme oft ihren Tod.
Sechste Strafe:„Strafarbeit“
Häftlinge, die sich etwas gegen die Lagervorschriften hatten zuschulden kommen lassen, wurden in die Strafkompanie versetzt. Hier mußten sie schwer arbeiten ohne Brotzeit und ohne jede sonstige Vergünstigung. Sie durften nur jedes Vierteljahr nach Hause schreiben und durften keine Pakete empfangen. Dann kamen sie meist nach einiger Zeit auf Transport in ein anderes Lager, das schlechter war als Dachau , z. B. Mauthausen, Neuengammen und andere.
Dann: an vier aufeinander folgenden Sonntagen mußte gearbeitet werden, und zwar von morgens 6 Uhr bis abend%8 Uhr ohne Essen . Die Arbeit war in der Regel ausgesucht schwere Arbeit, Schubkarren mit Kies ‚oder Sand fahren und dergleichen mehr. Diese Strafe wurde für Kleinigkeiten verhängt.
Ich erinnere mich an einen Fall: Im Hungerjahr 1942 arbeiteten wir Häftlinge
in der Plantage. Quälender Hunger machte allen die Arbeit unerträglich. Ein polnischer Priester, der im Felde mit Hacke und Schüppe arbeiten mußte, hatte zu seiner Rechten ein Feld mit Möhren. Aus Hunger nahm er sich eine kleine Möhre, wurde dabei vom SS-Mann gesehen und erhielt eine Strafmeldung. Seine Strafe war„vier Sonntage Strafarbeit“.
Es bedeutete auch eine Strafe, wenn man in ein bestimmtes Arbeitskom- mando kam. Bekam man als Vorgesetzten einen Kapo, der ein Schläger, ja ein Verbrecher war, so war das Leben täglich gefährdet. Viele sind gestorben, weil sie durch die Arbeitsmethoden körperlich aufgerieben wurden. Ich er-
in seinen Papieren eine besondere Bemerkung stehen hatte. Er kam: bald nach seiner Ankunft in das schwere Arbeitskommando der„Kiesgrube‘“. Nach drei Wochen war er tot. Man ging rücksichtslos und brutal vor, und alle, die nicht starben, tragen heute noch die Folgen dieser Behandlung an sich. Viele werden zeitlebens vollkommen gebrochene Menschen bleiben.
Verhaftung im Lager
Am 22. Dezember 1943 wurde ich plötzlich zur Vernehmung bestellt und daran anschließend ins Gefängnis des Lagers abgeführt, d. h. Komman- dantur-Arrest, genannt K.A. Die Lagerverwaltung hatte mich, wie man mich heimlich unterrichtete, zum Tode verurteilt. Ich sollte gehängt werden. Die Kameraden im Lager hatten nicht mehr damit gerechnet, mich wiederzusehen.|
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