Dem Häft­An diesen n im Ge­eter hoch,

Verurteilte

berühren befestigt, er Buchen­

n, in dem zlich auch

gemeinsam

ich sei. Es Die armen ließlich zu I aus den ze Stunde.

Zigaretten ihren Peit­meiner war, en. Schutz

er sprang

wurden die er Schmerz

Wenn die eine große

tet der Be­en mußten

den Häft­SS zu ent­

en sich ein

sönlich da folgenden chten.

Man nannte

dab

der Körper von Leder­sten, so angezogen. ag nach der

Meinung des Schutzhaftlagerführers zu gelinde oder hatte der Häftling zu leise gezählt, dann wurde der Doppelschlag nicht gültig erklärt, und es wurden mehr Schläge gegeben. Rechts und links stand je ein SS- Mann. Er hatte einen ,, Jembock" d. h. einen Ochsenziemer in der Hand und schlug mit aller Wucht zu. Es gab SS - Männer, die mit Vorliebe über die Nierengegend schlugen, und so die Nieren zerschlugen. Viele von den Kameraden sind dann später an den Folgen dieser satanischen Bestrafung gestorben. Monatelang lagen sie meist im Revier. Ich sah einen Kameraden, der gerade von dieser Bestrafung kam, dem hingen die blutigen Fetzen herunter, und zwar so furchtbar, daß der Oberpfleger sagte: ,, Der kann in seinem ganzen Leben nicht mehr sitzen."

In der Regel mußte sich der so Bestrafte noch drei bis vier Tage im Gefäng­nis aufhalten. Man versuchte, die Spuren der Mißhandlung zu entfernen, indem man die Wunden mit Jod behandelte. Jedoch erhöhte diese Art der Heilbe­handlung nur noch die Schmerzen. Im Jahre 1943 wurde neu eingeführt, daß diese Schläge öffentlich vor dem ganzen Lager nach dem Abendzählappell ver­abreicht wurden. Jedoch wurde dies bald wieder abgeändert und die Bestrafung ins Bad zurück verlegt.

Vierte Strafe: ,, Das Strafstehen"

Die Methoden waren verschieden.

Man mußte sich am Jourhaus melden und dort von morgens nach dem Zählappell bis abends stehen ohne Essen. Es wurde nicht Rücksicht genommen, ob es regnete, schneite oder die Sonne brannte. Man durfte sich nicht hin­setzen oder anlehnen, man mußte stehen.

6

Am Samstag vor Pfingsten 1942 stand das ganze Lager von nachmittags 1 Uhr bis abends 9 Uhr. Der Grund für diese Strafe war: Häftlinge sollten der SS Schnaps gestohlen haben.

Das ganze Lager stand einmal von abends 7 Uhr bis zum anderen Tage nachmittags 4 Uhr. In dieser Nacht sind sieben Mann gestorben. Ihre Leichen mußten ebenfalls bis zum anderen Nachmittag liegen bleiben.

1943 wurde der sogenannte ,, Stehbunker" eingeführt. Es war eine enge Zelle von 34 Meter im Quadrat. Der Häftling mußte hier aufrecht stehen, er konnte sich nicht setzen. Er stand in der Regel 48 Stunden. Manche standen Tage und Nächte lang. Wollte er austreten, mußte er klopfen, jedoch hing es von dem Großmut des SS - Mannes ab, der die Aufsicht führte, ob er her­ausgelassen wurde. Die Nahrung war Wasser und trockenes Brot.

Dieser Stehbunker wurde bei uns eingeführt, als man in deutschen Zeitungen lesen konnte, daß die Sowjets diese Strafe eingeführt hätten. Man regte sich darüber auf und verwarf in der Öffentlichkeit diese Strafe. In den Lagern aber führte die SS sie ein, und zwar in einer Form, die viel schlechter war, als die bei den Sowjets, denn die russischen Stehbunker hatten wenigstens noch eine Sitzgelegenheit.

131