Meinung

Zweite Strafe: ,, Baum"

Unter ,, Baum" verstand man im Lager folgende Strafmethode: Dem Häft­ling wurden beide Hände auf dem Rücken mit Ketten gefesselt. An diesen Ketten wurde er dann an einem Pfahle aufgehängt. Anfangs standen im Ge­fängnishof vier Pfähle. Sie waren in die Erde gerammt, Meter hoch, vierkantig und je 25 cm breit. Sie hatten einen Haken, an dem der Verurteilte aufgehängt wurde, und zwar so, daß seine Fußspitzen den Boden nicht berühren konnten. Später wurden im Bad an der Decke Eisenträger mit Ringen befestigt, an denen dann der Delinquent aufgehängt wurde. Da nun im Lager Buchen­ wald einmal eine Besichtigungskommisson zufällig in den Raum kam, in dem diese Exekution stattfand, wurde diese Strafe im Februar 1942 plötzlich auch in Dachau abgeschafft.

Es war Sitte und Brauch, daß 10 bis 15 Häftlinge diese Strafe gemeinsam erhielten. Kameraden erzählten mir, daß der Schmerz unbeschreiblich sei. Es war, als ob der ganze Körper in zwei Teile zerrissen würde. Die armen Menschen fingen an zu stöhnen, dann laut zu jammern und schließlich zu brüllen. Der Schweiß trat hervor und tropfte zu Boden, Blut quoll aus den Augenhöhlen, aus Nase und Mund. Die geringste Strafe war eine ganze Stunde. Manche hingen zwei, ja drei Stunden unter unsagbaren Schmerzen.

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Die SS war in der Regel zu mehreren zugegen. Sie rauchten ihre Zigaretten und spielten Karten. Wurde das Geschrei zu laut, drohten sie mit ihren Peit­schen, schlugen sogar öfter die armen Gequälten oder, was noch gemeiner war, bewegten sie hin und her, um dadurch den Schmerz noch zu erhöhen. Schutz­haftlagerführer Hofmann hatte eigens einen kleinen Hund dressiert, er sprang den Häftlingen, die da hingen, an die Füße und biß. Dadurch wurden die Kameraden gezwungen, ihre Füße einzuziehen, wodurch ebenfalls der Schmerz erhöht wurde. Die SS lachte und machte ihre blöden Witze dazu. Wenn die Exekution vorüber war, konnte man unter jedem Aufgehängten eine große Lache Blut und Wasser sehen. Drei, ja vier Wochen lang konnte der Be­strafte nicht mehr seine Arme bewegen. Er war gelähmt. Kameraden mußten ihn füttern. Es war klar, daß solche Strafen eine maßlose Angst bei den Häft­lingen auslösten und ein jeder bemüht war, sich den Fängen der SS zu ent­ziehen. Die beiden Schutzhaftlagerführer Zill und Hofmann machten sich ein Vergnügen daraus, gerade diese Strafe zu verhängen und stets persönlich da­bei zu sein. Auch kam es vor, daß die SS - Leute zu dieser und der folgenden Strafe Frauen mitbrachten, die sich die Sache ansahen und dazu lachten.

Dritte Strafe: ,, Der Bock"

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Unter dem ,, Bock" verstand man im Lager 25 Doppelhiebe. Man nannte diese Strafe ,, über den Bock gehen".

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Es wurde ein Gestell- Bock genannt aufgestellt, über das der Körper gelegt und festgeschnallt wurde, und zwar so, daß die beiden Arme von Leder­riemen festgehalten wurden. Die Füße standen in einem kleinen Kasten, so daß sie nicht ausweichen konnten. Der Hosenboden wurde stramm angezogen. Der Häftling mußte laut die einzelnen Schläge zählen. War ein Schlag nach der

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