1. Ich stelle fest, daß der Verfasser schon am 22. Dezember 1943 entlassen wurde und nur kurze Zeit im Lager war. Er behauptet zwar, jahrelang in Dachau gewesen zu sein.
2. Er war Hausel im Jourhaus und hatte da einen sehr guten Posten.
3. Er hat in seinem Buch Ereignisse erzählt, die gar nicht in Dachau geschehen sind, sondern in anderen Lagern, ohne deren Namen zu nennen.
4. Die Zeichnungen in seinem Buche sind alle Ausgeburten einer üppigen Phantasie und entsprechen nicht der Wirklichkeit.
5. Es ist mir nicht bekannt geworden, daß Kameraden einen Geistlichen gehängt oder ins Jenseits befördert haben, weil er ein Brot gestohlen hatte. 6. Ich darf wohl für mich in Anspruch nehmen, daß ich im Lager Dachau als Notizensammler bekannt war und deshalb zwischen Parolen und Tatsachen unterscheiden kann.
Zu der gehässigen Form, in der er die Geistlichen im Lager beschimpfte, nehme ich wie folgt Stellung:
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Die Geschichte mit dem ganzen Laib Brot und der Beichte ist Parole. Im Jahre 1942 tauchte im Lager diese Behauptung auf. Ich habe mich sofort bemüht, erstens festzustellen, wer sie aufgebracht hat, und zweitens, um welchen Geistlichen es sich handele. Ich bot sogar als Lohn für den, der mir den Geistlichen nennen würde 14 Brot an. Ich habe niemals erfahren können, wer es war, und auch nicht, wer so skrupellos und gemein diese Parole aufgebracht hat. Im übrigen sieht man schon daran, daß der Geistliche ein ganzes Brot gefordert haben soll, daß alles elendige Lüge ist, denn ein ganzes Brot konnte ein Häftling nicht aufbringen. Der zweite Fall aus dem Revier ist mir ebensowenig bekannt. Ich bin sehr lange im Revier gewesen und kannte die Verhältnisse sehr genau. Mir ist nie Ähnliches berichtet worden. Aus dem ganzen Buch geht nach meiner Überzeugung aber hervor, daß der Verfasser sehr gerne und wahllos Parolen annahm und sie nach seinem Gutdünken gebrauchte.
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Die dritte Behauptung, daß ein recht hoher Prozentsatz von Pfarrern an den Lagerstrafen wegen Brotdiebstahls beteiligt war, ist eine gemeine Verleumdung. Mir ist seit 1942 nichtein einziger Fall bekannt, daß ein Geistlicher wegen Diebstahls von der Lagerverwaltung bestraft worden sei. Wohl weiß ich, daß auf dem Zugangsblock_ein krankhaft veranlagter Geistlicher einem Kameraden ein Stück Brot weggenommen hatte und dafür von seinen Kameraden bestraft wurde. Aber diese Strafe bestand nicht in ,, der Beförderung ins Jenseits", wie der Verfasser mitteilt, sondern in einer Prügelstrafe. Wäre wirklich eine solche Bestrafung im Lager vorgekommen, so wäre sie mir bestimmt mitgeteilt worden. Im ganzen genommen, weise ich die Anwürfe des Herrn Vellberg nicht deshalb zurück, weil ich selbst ein Geistlicher bin, sondern weil ich als ,, Dachauer", aus genauer Kenntnis der Verhältnisse heraus diese Behauptungen ablehnen muß, und zwar als Übertreibungen und als Unwahrheiten. Wenn ich dem Inhalt des Buches nachgehe, stoße ich auch bei anderen Schilderungen auf ungenauigkeiten, unwahrheiten, ja Behauptungen, die nur Parolen waren. Mit einer
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