Pfarrer Schniers aus der Diözese Osnabrück , über 60 Jahre alt, mußte ebenfalls auf der Plantage arbeiten. Lange Zeit hatte er sich gut gehalten. Wir bewunderten ihn, weil er vor keiner Arbeit zurückschreckte und stets den Jüngeren ein gutes Beispiel gab. Er beschäftigte sich viel mit Blumen­kunde und hatte seine große Freude daran. Eines Tages aber sahen wir, daß er sehr abmagerte und über Kopfschmerzen klagte. Mit Fieber wurde er dem Revier überwiesen und starb nach acht Tagen. Auch in ihm verloren wir einen treuen, lieben Menschen, den wir alle hoch ehrten und sehr geschätzt hatten. Auch er starb ohne Sakramente.

Kaplan Flintrop aus Mettmann kam zwei Monate nach mir ins Lager. Wir begrüßten uns herzlich, da wir uns ja vorher schon kennengelernt hatten. Flintrop war sehr deprimiert. Ich habe ihn oft angetroffen, in einer Ecke sitzend und weinend. Ich tröstete ihn, machte ihm Mut und warnte ihn davor, stets an zu Hause zu denken. Er hatte eine große Liebe zu seinen Eltern, die in Barmen wohnten, und verzehrte sich in Sehnsucht nach ihnen. Ich über­zeugte ihn auch, daß dieses Denken an die Heimat keinen Zweck habe und uns das Leben im Lager noch erschwere. Dann wurde er zum Block 26 ver­legt, und hier hat er anscheinend niemanden gefunden, der ihm in seinen Depressionen half. Nach einigen Monaten traf ich ihn im Revier, erkannte ihn aber nicht mehr, so hatte er sich verändert. Halbverhungert, mit Wasser in den Beinen, wurde er ins Revier aufgenommen; er starb bald.

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So umgab uns der Tod täglich und forderte seine Opfer. Es machte schon gar keinen Eindruck mehr auf uns, wenn man eine Leiche nach der anderen vom Block abholte. Eines Tages kam ein Studienrat aus Berlin an, ein ge­sunder, kräftiger Geistlicher. Er kam in die Kiesgrube zur Arbeit und war in vierzehn Tagen tot. Manche derartige Fälle waren so eigenartig, daß man un­willkürlich auf den Gedanken kam, daß in den Papieren dieser armen Men­schen irgendein Vermerk von der Gestapo stand, auf Grund dessen der Be­treffende ein Todeskandidat war. ,, Was der Staat nicht kann, führt die Partei aus" hatte Hitler gesagt. Wo die Staatsgesetze nicht ausreichten, einen Menschen zum Tode zu verurteilen, traten an ihre Stelle die Konzentrations­lager mit ihren Strafmethoden. ,, Ich werde sie in den Lägern dezimieren und ausrotten", so lautete Hitlers Wort, und mit dieser teuflischen Methode hat er Tausende braver Menschen hinmorden lassen.

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Der Haarschnitt war vorgeschrieben: Alle vierzehn Tage mußten die Haare auf ein halb Millimeter geschnitten werden. Auf der Nichtbefolgung dieser Vorschrift standen exemplarische Strafen. Es gab aber auch die Möglichkeit, lange Haare zu tragen. Hierzu aber hatte man die ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis des Schutzhaftlagerführers nötig. Man mußte den Schein stets bei sich haben, um ihn vorzeigen zu können, wenn man auf der Straße angehalten und danach gefragt wurde. 1943 hat der Lagerälteste Kapp angeordnet, daß die Häftlinge über den Kopf einen Streifen tragen mußten: Die Haare waren abrasiert. Dieses wurde aber bald vom Kommandanten wieder abgeschafft, und nur die russischen Gefangenen mußten bis zur Auflösung des Lagers diesen Streifen tragen.

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