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X. Sind in der Familie 4 die in Ziffer IX bezeichneten Krankheiten oder Zustände vorgekommen?( Bei wem?) Genaue Anschrift des Erkrankten im Todesfalle letzte Anschrift des Verstorbenen Bezeichnung des Verwandtschaftsverhältnisses zum Gefg.( Beispiel: Bruder der Mutter, Straßenbahnschaffner Alois Meier, verst. 1932 am Gehirnschlag, litt an Krämpfen, war 1930 in der Nerven- Heil­anstalt in X. zuletzt wohnhaft in München , Dachauer Straße 1). XI. Sind in der Familie des Gefg. Selbstmordversuche vorgekommen? Bei wem? Sind verbrecherische und asoziale Veranlagungen zu beobachten? Bei wem?( Sittlichkeits-, Eigentums- und Gewalttätig­keitsvergehen, Bettelei und Landstreicherei, Vergehen unter Ein­fluß des Alkohols?)

XII. An welchen Krankheiten hat der Gefg. selbst gelitten? Wann und wo( in welchem Krankenhaus, Arzt) ist er behandelt?

Sind Unfälle( Kopfverletzungen), Vergiftungen( Gasvergiftungen oder Verschüttungen im Felde) vorgekommen? Wo, wann und von wem behandelt?

XIII. Welche Schulen, wo und wann hat der Gefg. besucht? Wie waren die Leistungen( gut, normal, mangelhaft)?

Ist der Gefg. sitzengeblieben? Wie oft?

XIV. Hat der Gefg. eine Schule, Anstalt für Minderbegabte( wo und und welche Anstalt? wann?) besucht?

XV. Ist bezüglich des Gefg. Fürsorgeerziehung angeordnet? Wann? Grund? In welcher Anstalt bzw. Familie war der Gefg. unter­gebracht.

XVI. Ist der Gefg. vorbestraft? 5

Wann? Wegen welcher Tat? Von welchem Gericht?

Ist eine strafbare Handlung unter dem Einfluß von Alkohol be­oldi gangen worden?

XVII. Hat der Gefg. Rauschgifte gebraucht?

Welche?

Ist eine Erziehungskur angeordnet? Wann? mit welchem Erfolg?

XVIII. Ist der Gefg. Nichtraucher?

Nichttrinker? Seit wann?

War er es früher? Bis wann?

Gestalt: stark

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schlank

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schwächlich

Nase: gradlinig eingebogen nach außen gebogen groß

Mund: dünne

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-

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untersetzt

dicke

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wulstige Lippen abstehend

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groß klein

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Goldzähne

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Ohren: groß klein

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4 Zur Familie des Gefangenen gehören die Eltern, Großeltern, sowie deren Ab­kömmlinge, also auch die Geschwister, sowie Geschwisterkinder und Kinder des Gefg. Der Gefg. hat besonders darauf zu achten, ob bestimmte Krankheiten, z. B. Tuberkulose , Nerven- und Gemütserkrankungen, Blindheit, Taubheit, Alkoholismus, Selbstmorde, Selbstmordversuche bei mehreren Mitgliedern der Familie vorge­kommen sind.

5 Unter Vorstrafen sind auch Geldstrafen zu verstehen, soweit sie nicht Polizei­übertretungen betreffen. Desgl. sind auch solche Strafen aufzuführen, deren Ver­büßung ganz oder teilweise durch Amnestie erlassen ist.

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