bald, daß mein Ver­eigen und hoft der

der Aus­er Familie ost katho­n. Bischof m freund­umlich er­

Kloster St. ei meinem

mich, von n sei. Als er kleinen

te, Ich war ehr lieben

mit Aus­mich über

ebenso der an Herrn

mung er­hande an­vernichten

chofs von stapojustiz we hinweg­

sollte we­wollte noch Hen, indem itsprozesse randmarkt 35 prokla­same und

ste Gebot

rt und die groß ge

gegen den

liche Cari­perger Ge­en Priester

igesetz ein moralischen

wie einen

Faustschlag ins Gesicht schleuderte, wußte ich nicht, sollte ich darüber lachen, wie es unwillkürlich zunächst geschah, oder sollte ich ihr in gleicher Weise mit meiner Faust parieren. Als Manfred jedoch bemerkte, es sei sehr ernst für mich, protestierte ich entrüstet und energisch gegen eine solche Ver­leumdung, forderte einen Rechtsanwalt und ein ordentliches Gericht. Es wurde mir jedoch bedeutet, dies werde nicht geschehen, es sei nur eine Maßnahme der Geheimen Staatspolizei. Hier stehen wir wieder in einem Brennpunkt der ganzen nationalsozialistischen Rechtsunsicherheit und be­wußten Rechtsverdrehungen. Die Geheime Staatspolizei war die geheime Feme , die jeden jederzeit vernichten konnte, selbst wenn das ordentliche Gericht zu einem Freispruch kam oder ein Verurteilter seine Strafe ver­büßt hatte.

-

Ungezählte Tausende sind dieser ohne Prozeß und Gesetzbuch operie­renden Geheimjustiz im bürgerlichen Bereich wie in der Wehrmacht zum Opfer gefallen. Es ist nur zu verständlich, wenn die Angeklagten vor dieser im Hintergund jedes ordentlichen Gerichts lauernden ,, Schwarzen Hand" zitterten. Jedem Richter sind Fälle bekannt, wo ein Angeklagter flehentlich darum bat, nicht auf Freispruch zu erkennen, sondern eine Verurteilung aus­zusprechen. Er wußte, daß draußen vor dem Saale schon der Mann der Ge­heimen Staatspolizei stand, der ihn in Schutzhaft nehmen sollte. Jeder, der sich oft vorher vollkommen unklar über seine Lage- plötzlich in diesen Fallstricken der Gestapo entdeckte, stand fassungslos und in tiefster Ent­rüstung vor der unerbittlichen Tatsache einer absoluten Rechtlosigkeit. So fragte denn auch ich damals empört, ob denn im heutigen Deutschland ein Angeklagter sich verteidigen könnte. Man möchte mir diese Anklage doch einmal beweisen. Mir wurde aber weder ein Brief vorgelegt, aus dem dies ersichtlich gewesen wäre, noch wurde ich Frau E. gegenübergestellt. Die Ver­nehmungsakten wurden abgeschlossen und nach Düsseldorf weitergeleitet. Im Hauptsicherungsamt in Berlin sollte das Endurteil gefällt werden. Erst im Gefängnis Düsseldorf erhielt ich den Schutzhaftbefehl, der folgenden In­halt hatte und von Heydrich unterzeichnet war:

,, Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit unseres Volkes und des Staates, indem er durch Verbreitung entstellender Nachrichten Unruhe und Verwirrung in weite Kreise der Bevölkerung trägt, damit das Vertrauen zur Staatsführung und den angesichts des Krieges besonders wichtigen Zusam­menhalt der inneren Front untergräbt und überdies durch seinen engen freundschaftlichen Verkehr mit Juden der Rassenschande dringend ver­dächtig ist."

Ich sandte damals sofort einen energischen Protest nach Berlin und ver­wahrte mich gegen eine solche Anklage, die absolut nicht bewiesen sei und auch nie bewiesen werden könnte, weil sie eine elende Verleumdung sei. In Elberfeld war auf Grund der Vernehmungen die Anklage auf Rassenschande fallen gelassen worden. Aber die Stelle in Düsseldorf hielt daran fest und berichtete in diesem Sinne nach Berlin .

45