mungen, über deren Gründlichkeit ich mich wunderte. Ich merkte bald, daß Frau E. in ihrer Einfalt alles, erzählt hatte, was irgendwie über mein Ver­hältnis zur Familie zu erzählen war. Ich hatte nichts zu verschweigen und brauchte mich nach meiner Überzeugung nicht zu schämen, daß ich oft der Familie E. in ihrer Not geholfen hatte.

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Ich hielt zur Zeit in Stuttgart meine Kanzelvorträge. In einer der Aus­sprachestunden lernte ich Frau E. kennen. Sie bat mich, ihr und ihrer Familie zu helfen, nach Amerika auszuwandern. Sie erzählte mir, daß sie selbst katho­lisch geworden sei, ihr Mann und ihre Kinder aber noch jüdisch seien. Bischof Dr. Sproll habe sie gefirmt, und seitdem unterhalte sie zu ihm freund­schaftliche Beziehungen. Da mir diese Erzählung zuerst sehr eigentümlich er­schien, nahm ich mir vor, den Bischof in seiner Verbannung im Kloster St. Ottilien bei Augsburg zu besuchen und ihn persönlich zu fragen. Bei meinem Besuche sprachen wir auch über Frau E. Der Hochwürdigste Herr bat mich, von jetzt ab für die Familie sorgen zu wollen, da sie sehr arm geworden sei. Als ich dann wieder in Stuttgart war, besuchte ich die Familie E. in ihrer kleinen Wohnung und bemühte mich, ihr so gut zu helfen, wie ich nur konnte, Ich war in drei Jahren viermal bei ihnen. Ich lernte Herrn E. als einen sehr lieben Menschen kennen, der als Frontkämpfer draußen gestanden und mit Aus­zeichnungen nach Hause gekommen war. Mit ihm unterhielt ich mich über unsere Kriegserlebnisse. All dies war der Gestapo schon bekannt, ebenso der Briefverkehr, der heimlich überwacht worden war. Ich schrieb stets an Herrn und Frau E., und beide ebenso an mich. Bei der fünften Vernehmung er­öffnete mir Kriminalsekretär Manfeld, daß ich wegen Rassenschande an­geklagt sei. Damit war das Stichwort gefallen, mit dem man mich vernichten wollte. Meine Predigten, die Abschriften der Predigten des Bischofs von Galen hätten an sich zwar vollkommen genügt, um mich der Gestapojustiz zu überantworten, aber man wollte das Volk über die wahren Motive hinweg­täuschen, man wollte keine Märtyrer schaffen. Nach außen hin sollte we­nigstens ein Schein der Gerechtigkeit erhalten bleiben. Man wollte noch mehr: Das katholische Volk sollte in seinem Kern erschüttert werden, indem seine geistlichen Führer wie dies schon im Fall der Sittlichkeitsprozesse geschehen war mit dem Makel sittlicher Verworfenheit gebrandmarkt werden sollten. Das im Nürnberger Gesetz am 15. September 1935 prokla­mierte ,, Blutschutzgesetz" sollte hierfür eine ganz besonders wirksame und teuflische Waffe liefern. Dieses ,, Blutschutzgesetz" war das höchste Gebot im nationalsozialistischen Dekalog, sollte es doch die deutsche Art und die deutsche Ehre schützen. Damit war ein weiter Rahmen gespannt, groß ge­nug, um unzählige Menschen, die sich durch direkten Protest gegen den Nationalsozialismus, durch natürliches Humanitätsempfinden, christliche Cari­tas, geschäftliche Rücksichten usw. veranlaßt sahen, den Nürnberger Ge­setzen zu widersprechen, zu Fall zu bringen. Bei einem katholischen Priester war, so hoffte man, zudem in der Verstrickung mit jenem Parteigesetz ein besonders wirksames Gift ausgelegt, um ihn dem Fluche der moralischen Vernichtung preiszugeben. Als man mir erstmalig die Anklage wie einen

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