genden Fragen in seiner Seele. Bei Tag und Nacht ist er auf der Hut, um sich ja nicht zu verraten. Bis er dann eines Tages zusammenbricht und ein Geständnis ablegt, ablegen muß, weil er die Qual nicht mehr ertragen kann.

Ich war freitags verhaftet worden, wartete bei bester Stimmung auf meine Vernehmung und hoffte, auf Grund meiner Schuldlosigkeit, bald wieder ent­lassen zu werden. Der erste Sonntag im Gefängnis war betrübend. Als ich am Morgen die Glocken läuten hörte, übermannte mich das Gefühl der Ver­lassenheit, überfiel mich die Sehnsucht nach einem Gottesdienst und Kom­munionempfang. Ich setzte mich hin und hielt mir selbst eine Predigt, das gab mir Trost. In den Gestapogefängnissen fand ja kein Gottesdienst statt. Als Priester mußte man auf alles verzichten, nur das Breviergebet war mir ge­stattet. Ich richtete mir den Tag so ein, daß er mit Beten, Lesen und Schrei­ben verhältnismäßig rasch vorüberging. Um sechs Uhr wurde aufgestanden, und am Abend um neun Uhr wurde das Licht gelöscht. Am Morgen traf man im Waschraum mit den anderen Häftlingen zusammen, jedoch war es verboten, miteinander zu sprechen. Meine Zelle brauchte ich nicht sauber zu machen, das besorgte ein Mitgefangener, den man ,, Kalfakter" nannte. Ich gab ihm von meinem Essen mit, da er immer Hunger hatte. Als ich eines Tages sah, mit welchem Appetit er sein Schwarzbrot, meinte ich, das brächte ich nicht fertig, dieses Brot so trocken zu essen. Er antwortete mir: ,, Sie haben noch keinen Hunger kennengelernt. Auch Sie werden noch einmal das trockene Brot gerne essen." Ich hatte damals nicht geglaubt, daß dies später auch für mich bitterste Wahrheit würde. Am Dienstagabend wurde ich endlich zur Verneh­mung gerufen. Ein Assistent der Gestapo war beauftragt, das Protokoll zu machen. Hieraus erkannte ich, daß die ganze Vernehmung nur eine Formsache blieb und man bei der Gestapo schon überzeugt war, daß ich unschuldig sei. Es handelte sich um die Abschrift und das Verbreiten der Predigten des Bischofs von Galen.

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Ich konnte mit gutem Gewissen sagen, daß ich mit all diesen Dingen nichts zu tun hatte. Interessant war bei dieser Vernehmung eine Bemerkung des Assistenten über den Inhalt einer Predigt: Wie kann der Bischof von Gestapokellern sprechen, in denen die Leute gequält und zu Tode gepeinigt werden? Haben Sie hier bei uns solche Keller gesehen? Man müßte den Bischof eigentlich zur Verantwortung ziehen." Ob sich der Herr Assistent wohl ebenso klar war über die Inkonsequenz der nationalsozialistischen Justiz, daß man den Urheber der Predigten und Briefe unbehelligt ließ, wäh­rend man jeden, der diese öffentlich gehaltenen Vorträge weiter verbreitete, mit Verfolgung und Einkerkerung bedrohte?

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Dieser Fall ist einer von Hunderten, in dem sich die ganze Unsicherheit und Haltlosigkeit der Rechtsprechung des Dritten Reiches offenbarte. Was man Recht nannte, war in Wahrheit Willkür und Gewalt. Mit kalter, ja zyni­scher Grausamkeit und Skrupellosigkeit setzte man sich über bestehende Ge­setze, über verbriefte und beschworene Privat- und Staatsverträge hinweg. Nur so konnte man die vom Nationalsozialismus selbst feierlichst im Staats­grundrecht verankerte Bekenntnisschule beseitigen, konnte die Vermögen

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