wiederum vernommen. Es folgten noch acht Vernehmungen. Fräulein Huse­mann war zur Überzeugung gekommen, daß die ganze Aktion sich eigentlich gegen mich richtete, und so kam es denn auch zu meiner Verhaftung.

Der Leser wird sich sehr für den Inhalt der Predigten des Bischofs von Münster interessieren. Deshalb lasse ich die wesentlichen Teile der Predigten hier im Wortlaut folgen:

Aus der Predigt am Sonntag, dem 3. August 1946, in der Lambertuskirche in Münsteri .' W.:,,In dem am 6. 7. in allen Kirchen Deutschlands verlesenen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe heißt es u. a.: Gewiß gibt es nach der katholischen Sittenlehre positive Gebote, die nicht mehr verpflichten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierig­keiten verbunden ist. Es gibt aber auch heilige, Gewissensverpflichtungen, von denen uns niemand befreien kann und die wir erfüllen müssen, koste es uns selbst das Leben. Nie, unter keinen Umständen, darf der Mensch außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Menschen töten!

Ich hatte schon am 6. 7. Veranlassung, diesen Worten des gemeinsamen Hirtenbriefes in Telgte folgende Erläuterungen hinzuzufügen. Seit einigen Monaten hören wir Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geistes­kranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht als unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach einiger Zeit die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden. Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, son­dern absichtlich herbeigeführt werden. Daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes lebensunwertes Leben vernichten; also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. Eine Lehre, die furchtbar ist, die die Ermordung Un­schuldiger rechtfertigen will, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kranken, Altersschwachen grund­sätzlich freigibt!

1

mehr feststell

ursache vorla

rium des Inn

gar

kein He

Geisteskrank getötet werd Vorhaben ein

es unterläßt, machen, wird thal abzutran anwaltschaft in Münster Inhalt: ,, Na

Wie ich zufällig erfahren habe, werden jetzt auch in den Heil- und Pflege­anstalten der Provinz Westfalen Listen aufgestellt von solchen Kranken, Pfleg­lingen, die als sogenannte ,, unproduktive Volksgenossen" abtransportiert und in kurzer Zeit ums Leben gebracht werden sollen. Aus der Anstalt Marien­thal bei Münster ist im Laufe dieser Woche der erste Transport abgegangen! Deutsche Männer und Frauen! Noch hat der§ 211 Gesetzeskraft im Strafgesetzbuche, der bestimmt: ,, Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft." Wohl um diejenigen, die jene armen kranken Menschen, Angehörigen unserer Familien, vorsätzlich töten, vor dieser gesetzlichen Be­strafung zu bewahren, werden die zur Tötung bestimmten Kranken aus der Heimat abtransportiert in eine entfernte Anstalt. Als Todesursache wird dann eine Krankheit irgendwelcher Art angegeben. Da die Leiche sofort verbrannt wird, können die Angehörigen und auch die Kriminalpolizei es hinterher nicht

32

man spricht Marienthal der Heilanst solchen Tran geschehen is nur dem g

als Mord na

statte ich ge

die bedroht Abtransport von dem V

Nachrich

mir nicht zu der Provinz

Pflege und

Es hat nicht ist von Ma

ich höre, b

So müss

oder langu

brechen bes

griffen hab

tung des e

entgegentra

desfeindes

und nicht

Nein,

ben, sonde

Gutachten

nach diese

urteilt: Sie

schine, die

Dachau