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mehr feststellen, ob die Krankheit wirklich vorgelegen hat und welche Todes­ursache vorlag. Es ist mir aber versichert worden, daß man im Reichsministe­rium des Inneren und auf der Dienststelle des Reichsärzteführers Dr. Conti gar kein Hehl daraus mache, daß tatsächlich schon eine große Anzahl von Geisteskranken in Deutschland vorsätzlich getötet worden ist und in Zukunft getötet werden soll. Das Strafgesetzbuch bestimmt in§ 139: ,, Wer von dem Vorhaben eines Verbrechens wider das Leben glaubhaft Kenntnis erhält und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten zur rechten Zeit Anzeige zu machen, wird bestraft." Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marien­thal abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. 7. bei der Staats­anwaltschaft beim Landgericht in Münster und beim Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt: ,, Nach mir zugegangenen Nachrichten sollen im Laufe dieser Woche man spricht vom 31. 7. eine große Zahl Pfleglinge der Provinzialanstalt Marienthal bei Münster als sogenannte ,, unproduktive Volksgenossen" nach, der Heilanstalt Eichberg übergeführt werden, um dann alsbald, wie es nach solchen Transporten aus anderen Heilanstalten nach allgemeiner Überzeugung geschehen ist, vorsätzlich getötet zu werden. Da ein derartiges Vergehen nicht nur dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstrebt, sondern auch als Mord nach§ 211 des Strafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen ist, er­statte ich gemäß§ 139 des Strafgesetzbuches pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Nachricht zu geben."

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Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist mir nicht zugegangen. Ich hatte bereits am 26. 7. bei der Provinzialverwaltung der Provinz Westfalen , der die Anstalten unterstehen, der die Kranken zur Pflege und Heilung anvertraut sind, schriftlich ernstesten Einspruch erhoben. Es hat nichts genutzt. Der erste Transport der schuldlos zum Tode Verurteilten ist von Marienthal abgegangen, und aus der Heilanstalt Warstein sind, wie ich höre, bereits 800 Kranke abtransportiert.

So müssen wir damit rechnen, daß die armen wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht werden. Warum? Nicht weil sie ein todeswürdiges Ver­brechen begangen haben, nicht etwa, weil sie ihren Wärter oder Pfleger ange­griffen haben, so daß diesen nichts anderes übrig blieb, als daß er zur Erhal­tung des eigenen Lebens in gerechter Notwehr dem Angreifer mit Gewalt entgegentrat. Das sind Fälle, in denen neben der Tötung des bewaffneten Lan­desfeindes im gerechten Krieg Gewaltanwendungen bis zur Tötung erlaubt und nicht selten geboten ist.

Nein, nicht aus solchen Gründen müssen jene unglücklichen Kranken ster­ben, sondern darum, weil sie nach dem Urteil irgendeines Arztes, nach dem Gutachten irgendeiner Kommission ,, lebensunwert" geworden sind! Weil sie nach diesem Gutachten zu den unproduktiven Volksgenossen gehören! Man urteilt: Sie können nicht mehr Güter produzieren, sie sind wie eine alte Ma­schine, die nicht mehr läuft, sie sind wie ein altes Pferd, das unheilbar lahm

Dachau

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