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An der Herausgabe der Gewerkschaftszeitung war Goguel maßgeblich beteiligt. Er hat die Ausgaben teilweise redigiert, auch Wachsbogen für die Vervielfältigung besorgt. Für die April- Mai- Nummer hat Artikel auf Wachsbogen geschrieben. Die Schreibmaschine, die er von dem erwähnten Benjamin geschenkt erhalten hatte, hat er zeitweise in der Wohnung seiner Schwiegerer die eltern Bleicher versteckt gehalten. Später hat Maschine an Bleicher verkauft, bei dem sie beschlagnahmt werden konnte.
Gelegentlich einer Auseinandersetzung mit„ Oskar" über die Beschlüsse des ,, ZK" vom Februar bezeichnete dieser den Angeklagten als Opportunisten" und regte an, er möchte die von ihm vorgebrachten Gedanken schriftlich niederlegen. Daraufhin hat dann der Angeklagte im Mai oder Juni einen drei Schreibmaschinenseiten umfassenden Artikel Zwecks Konkretisierung der Februar- Beschlüsse des ZK" verfaßt. In der Abhandlung wird der Standpunkt wenn die Partei vertreten, daß es taktisch falsch sei, wahllos Mitglieder werbe. Es sei zweckmäßig, in den Betrieben gut organisierte Gewerkschaftsgruppen zu bilden, aus deren Mitgliedern dann die zuverlässigsten zur Bildung von Parteizellen herausgezogen werden sollen. Zwei Durchschläge von diesem Artikel erhielt ,, Oskar", Sechs weitere einer davon war für das ,, ZK" bestimmt. Durchschläge übergab der Angeklagte im Einverständnis mit ,, Oskar" einem Funktionär, den er nur als den ,, Dicken" kennen will, damit die Ausführungen in den einzelnen Düsseldorfer Stadtteilen zur Diskussion gestellt werden konnten.
Dieser Sachverhalt ist auf Grund des Geständnisses des Angeklagten festgestellt. Er war daher wegen Vorbereitung zum Hochverrat unter den strafschärfenden Voraussetzungen des§ 83 Abs. 3, Ziffer 1 und 3, StGB. zu bestrafen. Bei der Strafzumessung ist berücksichtigt, daß die Zer
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