noch nicht

prochen für Bereich des en in Ver­erufung des Valter" mit Bezirksleiter r Juni 1934 ter Krause

ahme regel­wissermaßen sem alsbald

hende Post mittlung des

immer.

re Oskar" erial, insbe­Zusammen­ie den Be­dem wurden

nsleute aus zur Ueber­

en. Diese el hochver­werkschafts­

sgaben er­Artikel ver­über den dritter war chlacht".

er

sämtliche

An der Herausgabe der Gewerkschaftszeitung war Goguel maßgeblich beteiligt. Er hat die Ausgaben teilweise redigiert, auch Wachsbogen für die Vervielfältigung besorgt. Für die April- Mai- Nummer hat Artikel auf Wachsbogen geschrieben. Die Schreibmaschine, die er von dem erwähnten Benjamin geschenkt erhalten hatte, hat er zeitweise in der Wohnung seiner Schwieger­er die eltern Bleicher versteckt gehalten. Später hat Maschine an Bleicher verkauft, bei dem sie beschlagnahmt werden konnte.

Gelegentlich einer Auseinandersetzung mit Oskar" über die Beschlüsse des ,, ZK" vom Februar bezeichnete dieser den Angeklagten als Opportunisten" und regte an, er möchte die von ihm vorgebrachten Gedanken schriftlich niederlegen. Daraufhin hat dann der Angeklagte im Mai oder Juni einen drei Schreibmaschinenseiten umfassenden Artikel Zwecks Konkretisierung der Februar- Beschlüsse des ZK" verfaßt. In der Abhandlung wird der Standpunkt wenn die Partei vertreten, daß es taktisch falsch sei, wahllos Mitglieder werbe. Es sei zweckmäßig, in den Betrieben gut organisierte Gewerkschaftsgruppen zu bilden, aus deren Mitgliedern dann die zuverlässigsten zur Bil­dung von Parteizellen herausgezogen werden sollen. Zwei Durchschläge von diesem Artikel erhielt ,, Oskar", Sechs weitere einer davon war für das ,, ZK" bestimmt. Durchschläge übergab der Angeklagte im Einverständnis mit ,, Oskar" einem Funktionär, den er nur als den ,, Dicken" kennen will, damit die Ausführungen in den einzelnen Düsseldorfer Stadtteilen zur Diskussion gestellt werden konnten.

Dieser Sachverhalt ist auf Grund des Geständnisses des Angeklagten festgestellt. Er war daher wegen Vorberei­tung zum Hochverrat unter den strafschärfenden Voraus­setzungen des§ 83 Abs. 3, Ziffer 1 und 3, StGB. zu bestrafen. Bei der Strafzumessung ist berücksichtigt, daß die Zer­

39