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setzung der Betriebe als der Grundlage des wirtschaftlichen Wiederaufbaues besonders gefährlich ist, ferner auch, daß der Angeklagte sich an der Herstellung von Zeitungen maßgeblich beteiligt hat. Erschwerend fiel aber besonders in Betracht, daß der Angeklagte nachdem er im Hinblick auf die Krankheit seiner Mutter vorzeitig aus der Schutzhaft entlassen war das in ihn gesetzte Vertrauen gröblich mißbraucht hat, ferner auch, daß er die Tätigkeit fortgesetzt hat, während er beim Amtsgericht in Düsseldorf beschäftigt war. Nur mit Rücksicht auf die Jugend des Angeklagten und darauf, daß er nach seiner unwiderlegten Angabe, die durch den persönlichen Eindruck in der Verhandlung bestätigt wird, früher lungenkrank gewesen ist, ist die erkannte Strafe von 10 Jahren Zuchthaus als ausreichend anzusehen.
gez.: Dr. Hermsen.
Am Aschermittwoch ist die Verteidigung beendet. Der Donnerstag wird sitzungsfrei sein. Am Freitag werden
wir verurteilt.
Am Abend dieses Tages fahren wir zurück zur Anstalt, und einigen unter uns mag es schon ein wenig katzenjämmerlich zumute sein. Neben mir sitzt ein junger
Genosse. Im Prozeß hat er eine tadellose Haltung gezeigt
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dafür hat man ihm vier Jahre zudiktiert des jungen, von seiner Idee erfüllten Kämpfers. Ich sagte zu ihm: ,, Du, Max, hoffentlich geht uns der alte Tiger beim jüngsten Gericht nicht durch die Lappen!" Und Max antwortet, unerschütterliche Siegeszuversicht im jungen Gesicht:
,, Da drüben, an jener Laterne, werden wir den Banditen aufhängen!"
Ruhiger wird der Abend, die Gedanken schweifen in die Zukunft. Visionen von roten Fahnen, von jubelnden
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