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troffenen vermindert wurde, stets einen nach bestimmten Gesichtspunkten abgestuften Härteausgleich zahlten. Die Behörden wurden nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß nicht der mindeste Anlaß ersichtlich sei, von dieser auf Gesetz beruhenden Übung im Falle unserer Dienstverpflichtung abzusehen. Die Arbeitsämter erwiderten darauf, wir seien durch sie nicht dienstverpflichtet, sondern durch die Gestapo zu unserem Arbeitseinsatz herangezogen worden; wir müßten uns daher dorthin wenden. Auf der Bremer Gestapo zuckte man natürlich die Achseln und erklärte, man hätte mit uns überhaupt nichts mehr zu tun, abgesehen davon, daß die Gestapo kein Wohlfahrtsunternehmen sei, woran bei uns allerdings auch kein Zweifel bestanden hatte. Es sei unsere Sache, die Angelegenheit bei der OT. in Hannover zu regeln. Als unser Kameradschaftsführer nun mit der Sache zu der Einsatzgrupe Kyffhäuser in Hannover kam, wußte man dort wieder einmal von unserer Existenz überhaupt nichts und mußte sich erst auf Grund einer sehr tief ausgegrabenen, verstaubten Akte mühsam an unser Duinger ,, Idyll" erinnern. Es wurde dann unserem Kameradschaftsführer erklärt, die Wohlfahrtseinrichtung der OT. käme für uns keineswegs in Frage. Die einzige Möglichkeit, die Sache zu regeln, bestehe darin, daß wir uns vom Arbeitsamt in Alfeld Dienstverpflichtungen für die Bahn, bei der wir beschäftigt seien, besorgten und auf Grund dieser arbeitsamtlichen Dienstverpflichtungen dann bei unseren Heimatarbeitsämtern den Härteausgleich nachsuchten. Das Arbeitsamt in Alfeld war recht überrascht, zu vernehmen, daß wir nun schon über fünf Monate von unseren früheren Arbeitsstellen entfernt waren, ohne überhaupt eine Dienstverpflichtung in der Tasche zu haben. Es wurden dicke Kommentare gewälzt, aus denen sich ergab, daß Juden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht dienstverpflichtet werden konnten, daß dies dagegen bei ,, Judenmischlingen I. und II. Grades" möglich sei. Die Frage, ob diese Möglichkeit in unserem Falle verwirklicht werden könnte, hat das Arbeitsamt in Alfeld , das sich vorher darüber natürlich wieder mit der Gestapo in Hildesheim in Verbindung setzen wollte, nicht mehr zu entscheiden brauchen, da der inzwischen kommende Zusammenbruch des Dritten Reiches auch dieses ,, Problem" desselben begrub. Es besteht kein Zweifel daran, daß auch unser letzter Versuch, den notleidenden Familien der Mehrzahl unserer Kameraden zu helfen, gescheitert wäre, da es die Gestapo ohne Frage abgelehnt haben würde, einer Dienstverpflichtung, die zu einer Unterstützungszahlung an unsere Familien führen mußte, zuzustimmen. Die auf die Unterstützung angewiesenen Angehörigen unserer Schicksalsgenossenschaft hätten in der Zeit, in der die vorstehend geschilderte Zuständigkeitskomödie spielte, mehrfach verhungern können. Die Katastrophe des Nationalsozialismus kam aber noch so zeitig, daß sich wohl alle die in Not befindlichen Familien, denen auch die NSV . nicht mehr half, mit Hilfe von Verwandten und guten Freunden noch gerade haben über Wasser halten können.
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Auch in dieser Sache lag System: Es war dies ein Kapitel des wohldurchdachten Planes, uns unseren Familien völlig zu entfremden. Die
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