fache, und sehr oft war es so, daß, wenn ein Brief von zu Hause vorlag, wonach Familie und Haus bei einem bestimmten Angriff verschont ge­blieben waren, bereits wieder ein neuer Angriff oder sogar mehrere da­von im Wehrmachtbericht gemeldet waren.

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Es gab bei vielen unserer Schicksalsgenossen aber auch noch Sorgen ganz anderer Art, die schon in Farge hervorgetreten waren und jetzt, je länger unser Abenteuer dauerte, ins Vielfache vergrößert, wiederkehrten. Diejenigen von uns und das war die Mehrzahl, die zum Unterhalt ihrer Familien auf ihr tägliches Arbeitseinkommen angewiesen waren, konnten mit dem Lohn von zweiundfünfzig Pfennigen die Stunde Frau und Kinder in Bremen und Wesermünde bei weitem nicht ernähren. Die­ser Lohn hätte kaum ausgereicht, um in der viel billigeren Gegend von Duingen mit Hilfe einer kleinen Landwirtschaft das Leben einer Familie auf primitivste Weise zu fristen. Für Städte wie Bremen und Weser­ münde , wo die Mieten verhältnismäßig recht hoch waren und eine Unter­stützung durch Selbstanbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen prak­tisch so gut wie ausschied, lag unser Arbeitslohn weit unter dem Existenz­minimum. Infolgedessen wurde die Frage, welchen Ausgleich die staat­lichen Stellen bei unserer ,, Dienstverpflichtung" zahlten, immer brennen­der. Diese Frage ist während unserer ganzen Verbannungszeit aber nicht zu klären gewesen. Diejenigen Stellen, die unsere Festnahme veranlaẞt hatten, also in erster Linie die Reichsführung SS. , die Parteikanzlei und die Gestapo , wollten keinerlei staatliche Zahlung an unsere Angehörigen. Wie dies aber im Dritten Reich öfter war, wagte man das Äußerste, was man in einem gewissen Falle tat, nicht rund heraus zuzugeben, und so gab es zwischen unserer Kameradschaftsführung, die sich immer wieder nach­haltig um die Sache bemühte, und zahllosen Behörden endlose Verhand­lungen, die immer wieder negativ endeten. Die Arbeitsfront in Duingen , die nicht grundsätzlich abgelehnt hatte, uns zu ,, betreuen", verwies uns an das Arbeitsamt in Alfeld . Dieses erklärte sich zunächst für unzuständig und verwies uns an unsere Heimat- Arbeitsämter, also vorzugsweise Bremen und Wesermünde . Dort wurde erklärt, die Ämter für Familien­unterhalt, welche die nächsten Angehörigen der zum Wehrdienst einbe­rufenen Soldaten zu versorgen hätten, seien zuständig, da wir als OT.­Angehörige wenigstens mittelbar der Wehrmacht zugerechnet werden müßten! Das Amt für Familienunterhalt in Wesermünde zahlte zunächst in einigen Fällen den vollen Unterhaltsbetrag, der sich bei Einberufung unserer dort beheimateten Schicksalsgenossen zum Wehrdienst ergeben hätte, aus, während das Bremer Unterhaltsamt, das hierüber gewisse ge­heime Richtlinien zu haben behauptete, nur einen geringen Bruchteil des normalen Unterstützungsbetrages zahlte. Beide Ämter erklärten dann aber alsbald, daß sie überhaupt nicht zu zahlen hätten, da wir als ,, Son­derdienstverpflichtete" keine ,, richtigen" OT.- Angehörigen seien und da­mit auch hinsichtlich der Unterstützung unserer Familien nicht als Sol­daten behandelt werden könnten. Unser Kameradschaftsführer wandte sich nochmals an unsere heimatlichen Arbeitsämter, die sonst im Falle einer Dienstverpflichtung, durch die das bisherige Einkommen des Be­

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