überlaut die Bemerkung ,,, die Juden sollten sich nicht einbilden, die gegen sie ergangenen Bestimmungen über die Postzensur noch lange miẞ­achten zu können; er werde jedenfalls dafür sorgen, daß alle hier er­gangenen Verbote strengste Beachtung fänden".

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Eines Sonntagsnachmittags hatten wir zu Fünfen meine Freunde Waclaff und Thilo, unser Kameradschaftsführer Schulenburg, unser Kolonialwarenhändler Mager und ich eine schöne Wanderung auf die tiefverschneiten Kammwiesen des Ith unternommen und in einem dort be­legenen Hotel Kaffee getrunken. Auf unserem Rückweg nach Duingen begegnete uns im Walde der Gendarm auf einem Fahrrad. Als er unser ansichtig wurde, stieg er ab und forderte uns auf, stehenzubleiben. Als wir dies taten, schrie er uns an, ob uns nicht bekannt sei, daß wir die uns erlaubte Fünf- Kilometer- Zone um mehr als das Doppelte über­schritten hätten. Wir erwiderten hierauf, es sei uns eine Bestimmung des Inhalts, daß wir uns nur fünf Kilometer von unserem Lager entfernen dürften, offiziell niemals bekanntgegeben worden. Darauf erklärte er in wütendem Tone, wenn uns das tatsächlich noch nicht eröffnet worden sei, so gebe er uns hiermit Kenntnis davon und wir hätten uns in Zukunft peinlichst danach zu richten. Wir sollten uns darüber klar sein, daß er uns angehalten habe und daß, wenn er dies ein zweites Mal tun müsse, hieraus sehr schwerwiegende Folgen für uns entstehen würden. Mit hämischem Lachen wandte er sich zu unserem Kameradschaftsführer und meinte ,,, wie er gehört habe, sei von Schulenburg über eine Äußerung Klage geführt worden, die er neulich auf der Post über Juden getan habe; diese Äußerung habe sich nicht auf uns bezogen, aber Schulenburg sei darauf hereingefallen und habe damit einen Schuh angezogen, der gar nicht für ihn bestimmt gewesen sei, was er nun wirklich nicht ändern könne". Schulenburg erwiderte hierauf, er nehme das gern zur Kenntnis, worauf der Gesetzeshüter rief, ,, er solle sich nur vorsehen und wir alle desgleichen!". ,, Wo denn unsere roten Streifen wären", wollte er plötz­lich wissen. Wir entgegneten, wir hätten solche von unserem Lagerführer nicht erhalten und außerdem hätten wir gerade gehört, daß die Verord­nung, wonach Männer unserer Abstammung das erwähnte Zeichen zu tragen hätten, aufgehoben und demzufolge der rote Streifen auch in dem Nachbarlager Lenne bereits abgeschafft sei. Der Vertreter der Staats­autorität sah mit Blicken, denen die eines kampfbereiten Stieres nichts nachgaben, von einem zum anderen und polterte los: ,, Ob wir uns ein­bildeten, mit ihm Schlitten fahren zu können; er kenne die gegen uns ergangenen Gesetze völlig, und von einer Aufhebung der Streifen- Ver­ordnung könne gar keine Rede sein". Da er sich immer mehr in Zorn redete, versuchte ihn Schulenburg zu begütigen, goß aber damit nur Öl ins Feuer. ,, Er sei als Staatsbeamter und Nationalsozialist gewöhnt, stets durch jeden Widerstand und alle Widersetzlichkeit hindurch geradeaus den Weg zu nehmen, der ihm vorgeschrieben sei, und wenn wir glaubten, eine uns betreffende Vorschrift umgehen zu können, so sollten wir mit ihm unser blaues Wunder erleben". Da griff unser Kamerad Mager ein, der nicht nur Kolonialwarenhändler, sondern auch Jäger und als solcher

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