erklärte, die Haftung, die ihn unseretwegen treffen könne, werde ihm, je mehr er darüber nachdenke, zu schwer, und unser Lagertor müsse daher in Zukunft außerhalb der Arbeitszeit geschlossen werden, Unser Ver- trauensmann Schulenburg hat ihm darauf in unserem Namen erklärt, daß wir eine solche Maßnahme, die uns noch den letzten Rest von Bewegungs- freiheit und die letzte karge Erholungsmöglichkeit nehmen würde, unter keinen Umständen zu ertragen gedächten, Die Bahn müsse damit rechnen, daß unsere Arbeitsleistung dann rapide abnehmen.:würde, Dieser recht gewagte Hinweis— konnten wir doch, wenn die Sache weitergegeben wurde, als Arbeitssaboteure behandelt werden— machte doch soweit Eindruck, daß das Tor in dem Stacheldrahtgitter weiter offenblieb, Neben dem sichtbaren Stacheldraht, der uns unter dieser Voraus- setzung nicht genierte, umgab uns aber noch ein unsichtbares Stachel- drahtgitter, das sich aus den gegen uns ergangenen Verboten und aus der allgemeinen Ächtung zusammensetzte, in der wir infolge der gegen
uns getroffenen„Vorkehrungen leben mußten. Dieser„unsichtbare|
Stacheldraht” war uns manchmal näher und manchmal wieder ferner ge- rückt, Es war auf alle Fälle gefährlich, ihn unbeachtet zu lassen. Der von der Gestapo ausgeübte Terror stellte ein weit grausameres Gitter als das sichtbare dar, zumal man niemals wußte, wann und wo man auf das unsichtbare Gitter stoßen konnte,
14,„Arbeitsurlaub“,
Der Konzern, zu dessen Leitung ich gehörte, hat wiederholt mit ein- gehender schriftlicher Begründung und auch durch mündliche Vorsprache bei der OT,-Leitung in Hannover einen Urlaub für mich beantragt, da meine zeitweise Anwesenheit in Bremen geschäftlich ganz dringend er- forderlich geworden war. Bei dem großen Bombenangriff auf die Stadt vom 6, Oktober war mein Büro ausgebrannt, und es waren dabei alle Patent-, Markenschutz- und Prozeßakten sowie ein großer Teil der Steuer- und Verwaltungsakten unsrer Firmen vernichtet worden. Da ich der einzige Jurist des Konzerns war und auch als einziger den Inhalt der vernichteten Akten erschöpfend kannte, war allein ich in der Lage, die untergegangenen Akten wieder sachgemäß zu rekonstruieren und hierdurch den Eintritt erheblichen Schadens zu verhüten, der besonders mit dem Verfall von Auslandspatenten oder ausländischen Marken- schutzrechten oder durch die unsachgemäße Behandlung laufender Ver- tragsangelegenheiten usw. usw, entstehen mußte, Die Gauwirtschafts- kammer in Bremen hat denn auch ohne weiteres bestätigt, daß meine Beurlaubung wenigstens für einige Wochen dringend erforderlich sei, da andernfalls erhebliche deutsche Wirtschaftswerte im Ausland in die srößte Gefahr kommen könnten, Die OT.-Leitung in Hannover gab das Urlaubsgesuch an die oberste OT,-Führung nach Weimar weiter, woher es mit dem formularmäßigen Vermerk zurückkam, daß Urlaub„im Hin- blick auf entgegenstehende Bestimmungen” nicht gewährt werden könne, Alles, wozu sich die OT.-Einsatzgruppe Kyffhäuser in Hannover durch
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