zusammen mit allen anderen von der Wehrmacht noch nicht erfaßten, jahrgangsmäßig dienstpflichtigen Personen zu Arbeitsbataillonen bei der Organisation Todt (OT.) zusammenzufassen, derjenigen Organisation, welche u, a, die Festungsbauten, kriegsbedingte Straßenbauten und die Er- richtung von Rüstungswerken neben der Erfüllung vieler anderer Auf- gaben der technischen Kriegführung durchzuführen hatte,

Durch einen neuen Geheimerlaß Hitlers wurden die Arbeitsämter be- auftragt, die Imis und jüdisch Versippten, deren Register dazu von der Gestapo zur Verfügung gestellt wurden, zusammen mit anderenWehr- unwürdigen, u. a, mit schweren Freiheitsstrafen Vorbestraften, Zigeunern usw,, zum Arbeitsdienst zu erfassen und kurzfristig einzuberufen. Die Arbeitsämter sind entsprechend verfahren. Wenn nach dem Erlaß auch anders als bei Einberufungen zum Wehrdienst eine wirtschaftliche Unab- kömmlichkeit der erfaßten Personen keine Rolle spielen sollte, so blieb hier doch noch die Möglichkeit, daß die Einberufenen, sofern sie auf ihren bisherigen Arbeitsstellen unentbehrlich waren, über die Rüstungskom- mandos und die Gauwirtschaftskammer reklamiert wurden. Was mich betraf, haben sich beide Instanzen mit Nachdruck für meine Zurück- stellung eingesetzt. Dabei spielten unausgesprochen persönliche Er- wägungen eine nicht unbeträchtliche Rolle. Dem Vertrauensmann meines Konzerns, der die Angelegenheit beim Rüstungskommando vortrug, und meine geschäftliche Stellung sowie meine persönliche Her- kunft eingehend schilderte, hat der dort amtierende Major, der auch erst von derUnmöglichkeit der Zurückstellung eines Wehrunwürdigen ge- sprochen hatte, schließlich kopfschüttelnd erwidert:In die Gesellschaft von Schwerverbrechern und Zigeunern gehört der Syndikus Ihres Kon- zerns allerdings nicht und hat dann meinen Namen auf die Liste der Zurückzustellenden gesetzt, die von vornherein möglichst beschränkt werden sollte, Der Syndikus der Gauwirtschaftskammer hat, was in Fällen der Zurückstellung vom Kriegsdienst außerordentlich ungewöhnlich war, sogar meiner Firma gegenüber schriftlich seiner Freude darüber Aus- druck verliehen, daß es möglich gewesen war, mich von der arbeitsamt- lichen Einberufungsaktion zu befreien. Bei diesen Persönlichkeiten han- delte es sich um Nationalzosialisten oder doch zum mindesten um Staats- beamte, Dennoch ging aus ihrer Haltung klar hervor, daß sie die in Frage stehende Maßnahme in ihrem eigenen Herzen mißbilligten.

4,Sonderaktion J,

Bei der Einberufung derWehrunwürdigen durch die Arbeitsämter waren schließlich doch so viel Zurückstellungen erfolgt, daß dies das Mißfallen der maßgebenden Regierungsstellen hervorrief, Hinzu kam, daß einzelne der Betroffenen sich der Erfassung durch die Arbeitsämter entzogen hatten, indem sie sich auf die formularmäßige Aufforderung, sicheiner Prüfung ihrer Einsatzfähigkeit zu unterziehen, überhaupt nicht gemeldet hatten, Da die Arbeitsämter sich im übrigen weigerten, weitere Einberufungen, die rüstungswirtschaftlich nicht mehr verantwortet

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