ständige Staatspolizeiamt geladen und ihnen dort der Erlaß mit dem Hin­weise eröffnet, daß sie sich bei Zuwiderhandlungen ,, den strengsten staatspolizeilichen Maßnahmen aussetzten". Mündlich begründet wurde bei dieser Gelegenheit der Erlaß meist damit, daß es sich hier um eine Forderung des Frontheers handele, da den für ihr Vaterland kämpfenden deutschen Männern nicht zugemutet werden könne, ihre Frauen und Töchter in der Heimat der Zudringlichkeit der dorthin zurückgeschickten Imis ausgesetzt zu wissen. Diese Begründung paẞte nun allerdings über­haupt nicht auf die Imi- Frauen und-Mädchen, was aber wohl gleichfalls behördlicherseits keine Skrupel hervorgerufen hat. Nur der Merkwürdig­keit halber sei hier erwähnt, daß eines Tages eine 61jährige Frau halb­jüdischer Abstammung zu mir kam und mir berichtete, daß auch sie die Kenntnisnahme des Himmler- Erlasses bei der Gestapo unterschriftlich habe bestätigen müssen; auf ihren Hinweis, daß die Unterschrift für sie als bejahrte verheiratete Frau doch gegenstandslos sei, hatte der Beamte erwidert, der Erlaẞ müsse ausnahmslos durchgeführt werden und ,, es sei ja auch denkbar, daß sie ihren Mann beispielsweise bei einem feindlichen Bombenangriff plötzlich verliere und dann früher oder später Lust ver­spüren könnte, sich mit einem anderen arischen Manne zusammen­zutun".

Die Gestapo hat tatsächlich auch die Durchführung dieser eigenartigen Zölibatsverordnung überwacht und in meiner Heimatstadt sogar eine Agentin eingesetzt, deren Aufgabe es war, junge Imis zu einer Ver­letzung des Erlasses zu verführen. Auf Anzeige solcher ,, Provokateur­innen" oder auch auf Denunziationen von Bekannten und Nachbarn sind immerhin einige junge Imis wegen verbotener Liebesabenteuer ins Kon­zentrationslager gewandert, und ich bin einigen davon auf dem späteren Verbannungswege auch dort begegnet.

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Jedenfalls war der Zölibatserlaß ein weiterer Schritt auf dem plan­mäßigen Wege des allmählichen Ausschlusses der Imis aus dem deut­ schen Volk, und die endgültige Verbannung war damit eine Frage nur noch kurzer Zeit geworden.

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Es war von vornherein klar, daß bei längerer Dauer des Krieges, zumal wenn dieser eine kritische Wendung nahm, die aus der Wehrmacht ent­lassenen Imis und jüdisch Versippten für die ,, Befreiung" vom Wehrdienst durch einen anderen ,, Kriegseinsatz" belastet werden würden. Dafür sorgte schon der in nationalsozialistischen Kreisen allmählich um sich greifende Neid, mit dem es für paradox erklärt wurde, daß ,, gerade diese Leute sich, während die besten deutschen Männer an der Front kämpfen und sterben, friedlich die Sonne auf den Kopf scheinen lassen könnten". Weiter betrachtete man die Betroffenen, nach allem, was ihnen von ihrem Vaterlande angetan worden war, als ,, politisch unzuverlässig" und war daher bestrebt, sie aus feindbedrohten Teilen des Reiches möglichst früh­zeitig zu entfernen. Infolgedessen kam man auf den Gedanken, die Imis

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