ständige Staatspolizeiamt geladen und ihnen dort der Erlaß mit dem Hinweise eröffnet, daß sie sich bei Zuwiderhandlungen ,, den strengsten staatspolizeilichen Maßnahmen aussetzten". Mündlich begründet wurde bei dieser Gelegenheit der Erlaß meist damit, daß es sich hier um eine Forderung des Frontheers handele, da den für ihr Vaterland kämpfenden deutschen Männern nicht zugemutet werden könne, ihre Frauen und Töchter in der Heimat der Zudringlichkeit der dorthin zurückgeschickten Imis ausgesetzt zu wissen. Diese Begründung paẞte nun allerdings überhaupt nicht auf die Imi- Frauen und-Mädchen, was aber wohl gleichfalls behördlicherseits keine Skrupel hervorgerufen hat. Nur der Merkwürdigkeit halber sei hier erwähnt, daß eines Tages eine 61jährige Frau halbjüdischer Abstammung zu mir kam und mir berichtete, daß auch sie die Kenntnisnahme des Himmler- Erlasses bei der Gestapo unterschriftlich habe bestätigen müssen; auf ihren Hinweis, daß die Unterschrift für sie als bejahrte verheiratete Frau doch gegenstandslos sei, hatte der Beamte erwidert, der Erlaẞ müsse ausnahmslos durchgeführt werden und ,, es sei ja auch denkbar, daß sie ihren Mann beispielsweise bei einem feindlichen Bombenangriff plötzlich verliere und dann früher oder später Lust verspüren könnte, sich mit einem anderen arischen Manne zusammenzutun".
Die Gestapo hat tatsächlich auch die Durchführung dieser eigenartigen Zölibatsverordnung überwacht und in meiner Heimatstadt sogar eine Agentin eingesetzt, deren Aufgabe es war, junge Imis zu einer Verletzung des Erlasses zu verführen. Auf Anzeige solcher ,, Provokateurinnen" oder auch auf Denunziationen von Bekannten und Nachbarn sind immerhin einige junge Imis wegen verbotener Liebesabenteuer ins Konzentrationslager gewandert, und ich bin einigen davon auf dem späteren Verbannungswege auch dort begegnet.
zusammen m
jahrgangsmä Organisation welche u. a.
Jedenfalls war der Zölibatserlaß ein weiterer Schritt auf dem planmäßigen Wege des allmählichen Ausschlusses der Imis aus dem deut schen Volk, und die endgültige Verbannung war damit eine Frage nur noch kurzer Zeit geworden.
3. ,, Wehrunwürdig" zur OT.
richtung vo
gaben der
Durch ein
auftragt, di Gestapo zu unwürdigen
usw., zum A Arbeitsämter anders als be kömmlichkei hier doch noc bisherigen A mandos und betraf, haben stellung eing wägungen ei meines Konz vortrug, und kunft eingehen
Es war von vornherein klar, daß bei längerer Dauer des Krieges, zumal wenn dieser eine kritische Wendung nahm, die aus der Wehrmacht entlassenen Imis und jüdisch Versippten für die ,, Befreiung" vom Wehrdienst durch einen anderen ,, Kriegseinsatz" belastet werden würden. Dafür sorgte schon der in nationalsozialistischen Kreisen allmählich um sich greifende Neid, mit dem es für paradox erklärt wurde, daß ,, gerade diese Leute sich, während die besten deutschen Männer an der Front kämpfen und sterben, friedlich die Sonne auf den Kopf scheinen lassen könnten". Weiter betrachtete man die Betroffenen, nach allem, was ihnen von ihrem Vaterlande angetan worden war, als ,, politisch unzuverlässig" und war daher bestrebt, sie aus feindbedrohten Teilen des Reiches möglichst frühzeitig zu entfernen. Infolgedessen kam man auf den Gedanken, die Imis
12
von der Unm sprochen hatte von Schwerver zerns allerding Zurückzustelle werden sollte.
der Zurückstel
sogar meiner druck verliehe
lichen Einberu
delte es sich u
beamte. Denn
Frage stehend
Bei der Ein waren schließl Mißfallen der
daß einzelne d
entzogen hatte sich einer Pr
nicht gemeldet
weitere Einber