und aus den staatlichen Schlüsselstellungen, wie insbesondere aus den Beamtenstellungen ausgeschaltet werden sollten und daß sie insbesondere alsGäste in Deutschland frei Handel treiben könnten, wurde in der Folgezeit fast jeder nur denkbare Beruf derSäuberung durch Arier- bestimmungen unterworfen, Für diejenigen Menschen, die nur zur Hälfte oder zu einem noch geringeren Blutsanteil jüdischer Abstammung waren, brachten allerdings die sog.Nürnberger Gesetze " vom Jahre 1935 eine gewisse Stockung der in Frage stehenden Entwicklung. Diese Gesetze, die eine völlige Erledigung der bürgerlichen Stellung der Juden in Deutschland zum Gegenstande hatten und den Betroffenen das Reichs- bürgerrecht absprachen, bezogen sich hierbei nur auf die Voll- und Dreiviertel-Juden, Dem Vernehmen nach hat unmittelbar vor Erlaß dieser Gesetze eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem radikalen und dem etwas gemäßigteren Flügel der Nazipartei stattgefunden. Die Radi- kalen haben den gesetzlichen Judenbegriff mit allen sich daraus ergeben- den Konsequenzen auch auf die Halbjuden ausdehnen wollen, während sich dem die gemäßigteren Elemente, nicht zuletzt wohl im Hinblick auf die zahlreichen adligen Offiziere, die jüdische Mütter hatten, widersetzt haben, mit dem Erfolge, daß die Halbjuden nicht zuJuden im Sinne des Gesetzes, sondern zujüdischen Mischlingen I. Grades erklärt wurden, denen dasvorläufige Reichsbürgerrecht verblieb.

Der neugeschaffene gesetzliche Begriff desjüdischen Mischlings" stellte als solcher eine Diskriminierung dar, welche die Betroffenen in der öffentlichen Wertschätzung auf die Stufe von Mulatten, Halbnegern und sonstigemHalfcast herabdrückte, Nach der sog. nationalsozia- listischen Rassenlehre, die auf dem fundamentalen Irrtum beruht, daß die Juden eine dem Europäertum entgegengesetzte Rasse, wie etwa die Neger, die Indianer oder die Ostasiaten seien, war das allerdings nur folgerichtig, Wie hinsichtlich mancher anderen Maßnahmen des neuen Staates galt auch hier das Hamlet-Wort:Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode, Ein Federstrich des Gesetzgebers undRasse war etwas, das von nun ab nach der Religion der Großeltern bestimmt wurde. Die Juden waren damit gegenüber den deutschen Volksgenossenanders- artige und die Menschen von teilweiser jüdischer Abstammung als Mischlinge minderwertige Existenzen geworden, Entgegen dieser pa- pierenen Offenbarung habe ich allerdings unter meinen Schicksalsgenossen kaum eine minderwertige Persönlichkeit, dagegen eine große Anzahl von Menschen gefunden, die im Sinne Nietzsches und Oswald Spenglers Rasse hatten, bei denen also eine weitgehende Harmonie von ausge- zeichneten körperlichen und geistig-seelischen Eigenschaften bestand. Das gesetzlich sanktionierte Schimpfwortjüdischer Mischling I, Grades, das aktenmäßig bei der Gestapo und bei den anderen mit uns befaßten Behörden inJ.M.L" abgekürzt wurde, haben wir später in unserem Ver- bannungslager, ähnlich wie einst dernatürliche französische Königs- sohn Dunois von Orleans den NamenBastard , zu unserem Ehrennamen gemacht und uns mit StolzImis genannt,