und aus den staatlichen Schlüsselstellungen, wie insbesondere aus den Beamtenstellungen ausgeschaltet werden sollten und daß sie insbesondere als„Gäste” in Deutschland frei Handel treiben könnten, wurde in der Folgezeit fast jeder nur denkbare Beruf der„Säuberung” durch Arier- bestimmungen unterworfen, Für diejenigen Menschen, die nur zur Hälfte oder zu einem noch geringeren Blutsanteil jüdischer Abstammung waren, brachten allerdings die sog.„Nürnberger Gesetze " vom Jahre 1935 eine gewisse Stockung der in Frage stehenden Entwicklung. Diese Gesetze, die eine völlige Erledigung der bürgerlichen Stellung der Juden in Deutschland zum Gegenstande hatten und den Betroffenen das Reichs- bürgerrecht absprachen, bezogen sich hierbei nur auf die Voll- und Dreiviertel-Juden, Dem Vernehmen nach hat unmittelbar vor Erlaß dieser Gesetze eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem radikalen und dem etwas gemäßigteren Flügel der Nazipartei stattgefunden. Die Radi- kalen haben den gesetzlichen Judenbegriff mit allen sich daraus ergeben- den Konsequenzen auch auf die Halbjuden ausdehnen wollen, während sich dem die gemäßigteren Elemente, nicht zuletzt wohl im Hinblick auf die zahlreichen adligen Offiziere, die jüdische Mütter hatten, widersetzt haben, mit dem Erfolge, daß die Halbjuden nicht zu„Juden“ im Sinne des Gesetzes, sondern zu„jüdischen Mischlingen I. Grades“ erklärt wurden, denen das„vorläufige Reichsbürgerrecht” verblieb.
Der neugeschaffene gesetzliche Begriff des„jüdischen Mischlings" stellte als solcher eine Diskriminierung dar, welche die Betroffenen in der öffentlichen Wertschätzung auf die Stufe von Mulatten, Halbnegern und sonstigem„Halfcast” herabdrückte, Nach der sog. nationalsozia- listischen Rassenlehre, die auf dem fundamentalen Irrtum beruht, daß die Juden eine dem Europäertum entgegengesetzte Rasse, wie etwa die Neger, die Indianer oder die Ostasiaten seien, war das allerdings nur folgerichtig, Wie hinsichtlich mancher anderen Maßnahmen des neuen Staates galt auch hier das Hamlet-Wort:„Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode,” Ein Federstrich des Gesetzgebers und„Rasse” war etwas, das von nun ab nach der Religion der Großeltern bestimmt wurde. Die Juden waren damit gegenüber den deutschen Volksgenossen„anders- artige’ und die Menschen von teilweiser jüdischer Abstammung als „Mischlinge” minderwertige Existenzen geworden, Entgegen dieser pa- pierenen Offenbarung habe ich allerdings unter meinen Schicksalsgenossen kaum eine minderwertige Persönlichkeit, dagegen eine große Anzahl von Menschen gefunden, die im Sinne Nietzsches und Oswald Spenglers „Rasse hatten”, bei denen also eine weitgehende Harmonie von ausge- zeichneten körperlichen und geistig-seelischen Eigenschaften bestand. Das gesetzlich sanktionierte Schimpfwort„jüdischer Mischling I, Grades”, das aktenmäßig bei der Gestapo und bei den anderen mit uns befaßten Behörden in„J.M.L" abgekürzt wurde, haben wir später in unserem Ver- bannungslager, ähnlich wie einst der„natürliche“ französische Königs- sohn Dunois von Orleans den Namen„Bastard ”, zu unserem Ehrennamen gemacht und uns mit Stolz„Imis” genannt,