nach Kräften die barbarischen Strafmethoden des Nationalsozialismus sabotierte.
Freilich wurde der Einfluß des Gefängnisdirektors in zunehmendem Maße zurückgedrängt und unterbunden durch das Nebenregiment, das die politische Gestapo und Himmlers Horden neben der regulären Justiz und dem ordentlichen Strafvollzug errichteten, skrupellos alle Dienstvorschriften und gesetzlichen Ordnungen übergehend und durchbrechend, wobei nicht verschwiegen werden darf, daß auch Justizbeamte aller Stufen und Grade sich diesem System bereitwillig zur Verfügung stellten, weniger aus Überzeugung als aus Angst und Feigheit.
So wurde die reichhaltige und treffliche Gefangenenbibliothek ,, gereinigt" und mit Nazi- Propagandaschriften durchsetzt, und als diese wenig Liebhaber fanden, die Bücherausgabe wesentlich eingeschränkt. Sogar die Bibel war wegen des in ihr befindlichen Alten Testamentes verdächtig und wurde durch Geheimbefehl verboten! Die kriegsbedingten Einschränkungen waren willkommener Vorwand, die Besuchserlaubnis, den Briefverkehr und den Empfang von Lebensmittelsendungen auf ein Minimum herabzusetzen. Der berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofes, Freisler, der selbst ein Kettenraucher war, verbot aufs schärfste das Rauchen, sogar den Todeskandidaten, und untersagte die geringsten bisher üblichen Erleichterungen, Belohnungen und Zulagen. Sein getreuer Schüler, der Nürnberger Oberstaatsanwalt Schröder, ein Ludendorffianer, ließ eines Tages im Hinrichtungsraum das Kruzifix als ,, veraltetes Symbol" wegschaffen und verbot den Todeskandidaten unmittelbar vor der Vollstreckung sogar das kurze Gebet mit dem Geistlichen laut zu sprechen, unter der Begründung, daß sie ,, nichts mehr zu sagen hätten", bis ich ihm entgegnete, daß man einem Menschen in seiner letzten Lebensminute doch wohl nicht die Zwiesprache mit seinem Herrgott verbieten könne, und daß der Herr Staatsanwalt froh sein dürfte, wenn ihn der zur Richtstätte Geführte nicht mit Flüchen und Verwünschungen überschütte oder ihm gar ins Gesicht spucke - denn mehr wie der Kopf könne ihm dafür ja auch nicht heruntergerissen werden, was ja sowieso geschah.
Eine völlige Neuerung in den Hinrichtungsmethoden war nicht nur die Wiedereinführung des Galgens, sondern daß der Hinzurichtende mit beiden Füßen auf dem Boden stehen mußte und der Strang ihm um den Hals zugeschnürt wurde, bis er erstickt und buchstäblich erwürgt war, was entsetzlich lange dauerte. Dabei schlug das Herz des
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