Hinrichtung war kein gewöhnliches Aufhängen, sondern ein regelrechtes Strangulieren. Richter brachte seinen Kameraden und Mithäftling zum Galgen herauf, legte ihm die Schlinge um den Hals und Osterloh zog ihn dann langsam in die Höhe. Auf Befehl des Kommandanten Koch hatte Osterloh die Anweisung, das Hochziehen sehr langsam vorzunehmen, um so den Tod noch abschrek­kender zu gestalten. Nach meiner Beobachtung dauerte es 2 bis 3 Minuten, bis der Tod eintrat. D. h., wenn das plötzliche Spreizen der Beine des Strangulierten als das Zeichen des endgültigen Erlöschens des Lebens angesehen werden kann. Richter stand daneben auf dem Galgen­gerüst und bewunderte seine Tat. Beide Henker bekamen als Belohnung jeder 10,- RM. und eine Anzahl Ziga­retten von der Lagerführung.

Der Leichnam blieb insgesamt 3 Tage am Galgen hän­gen und war für alle Lagerzugänge eine ganz ,, nette" Überraschung.

Als nach der Hinrichtung der Staatsanwalt sowie das Sondergericht, der Gruppenführer Eicke, Kommandant Koch und alle SS - Angehörigen samt ihren schußbereit aufgestellten schweren MG.s das Lager verlassen hatten, sollte ich noch ein weiteres Erlebnis haben.

Der damalige SS- Oberführer und Lagerführer Thau B sprach zu sämtlichen Häftlingen:

,, Alles herhören! Nachdem wir diesen Verbrecher nun endlich da hängen haben, ist für euch das Rauchverbot und die Kantineneinkaufssperre ab sofort aufgehoben!"

Dieselbe Masse Menschen, die mit eisigem Schweigen soeben die Hinrichtung eines Häftlings aus ihrer Mitte. erlebt hatte, brach nach dieser Bekanntgabe des Lager­führers in Beifall und Händeklatschen aus. Voll Abscheu wandte ich mich ab und hing meinen eigenen Gedanken nach. Alle wirklich politischen Häftlinge waren über die­sen Zwischenfall aufs stärkste empört.

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Kurz vor Weihnachten wurde bekannt, daß die Regie­rung der Tschechoslowakei den nach Eger geflüchteten

IOI