Forster gegen jeden internationalen Brauch, denn Forster hatte sich ja nur politischer Vergehen schuldig gemacht, an Deutschland ausgeliefert hatte. Er wurde genau wie Bargatzki in Weimar vom Sondergericht zum Tode verurteilt. Aus einem Bericht der Thüringer Gauzeitung konnte man ersehen, daß sich Forster sehr gut verteidigt haben muß. Das nutzte ihm jedoch nichts. Er ging denselben Weg wie sein Kamerad Bargatzki. Am Abend vor dem sogenannten ,, Heiligen Abend ", am 23. Dezember 1938, wurde auch er in unserer Anwesenheit durch den Strang hingerichtet.
Es war gegen 18 Uhr. Die Häftlinge rückten blockweise zum Appellplatz. Sämtliche Scheinwerfer waren auf den Appellplatz eingestellt. Die dichtfallenden Schneeflocken wirbelten in diesem grellen Licht. Rings um das Lager hing der dunkle, undurchdringliche Vorhang, die Nacht. Eine fast feierliche Stimmung.
Alles wiederholte sich, wie ich es schon bei der Hinrichtung Bargatzkis erlebt hatte. Aus allen Richtungen waren wieder die schweren MG.s auf uns Häftlinge eingestellt. Nach Einmarsch und Aufstellung der SS - Kompanien kam der Staatsanwalt mit seinem Gefolge und nach ihnen die SS - Offiziere ins Lager. Dann wurde Forster, an Händen und Füßen gefesselt, von SS- Hauptscharführer Sommer zum Galgen geführt. Durch das Mikrophon erklang wiederum die Stimme des Staatsanwaltes, er verlaẞ das Urteil und den Sondererlaß Hitlers . Dann übergab er den Verurteilten zur Vollstreckung des Urteils dem Kommandanten des Lagers, SS- Standartenführer Koch. Dieser rief befehlsmäßig: ,, Hängt ihn auf!"
Die Henker Richter und Osterloh begannen wieder ihre Tätigkeit und verdienten sich ihren Judaslohn, 10,- RM. und eine Hand voll Zigaretten. Stolz und in gerader Haltung, erhobenen Hauptes, betrat Forster das Galgengerüst und ging schweigend in den Tod.
-
102


