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Nacht und Nebel : Aufzeichnung aus fünf Jahren Schutzhaft / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
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heitshauptamtes über der Lagerführung und sollte, wie wir vermuteten, das Lager nicht nur von kommunistischen Ele­menten säubern, sondern auch die durch viele Korruptions­fälle belastete Lagerführung kontrollieren. Also hatten nicht nur die Häftlinge, sondern in einem vielleicht noch höheren Maß die im Lager diensttuenden SS - Angehörigen selbst die Kommission zu fürchten. Es war dadurch der groteske Zustand geschaffen, daß zwei so erbitterte Gegner, wie Häftlinge und SS, nun einen gemeinsamen Gegner hatten.

Man kann sich vorstellen, mit welchen Augen die Lager­führung in dieser Situation jene Häftlinge betrachtete, die der Kommission eine Handhabe boten und durch ihre Aussagen Material lieferten, das auch die SS belastete. Selbstverständ­lich versprach die Sonderkommission den Häftlingen Kuhnke, Volk und Kokoschinski das Blaue vom Himmel, sicherte ihnen nicht nur Straffreiheit zu, sondern sogar Belohnung und Ent­lassung. So ist das selbstbewußte Handeln und Auftreten zu erklären, das diese Häftlinge in der Zeit ihrer Tätigkeit für die Kommission an den Tag legten und gegen das weder der Kommandant, noch die Lagerführer etwas ausrichten konnten. Welcher Art war nun die Tätigkeit jener Häftlinge, die dem Ansinnen der Sonderkommission Folge leisteten? Das erste war, daß Kuhnke eine weitausgedehnte kommunistische Ver­schwörung entdeckte, um das Vertrauen der Kommission zu erwerben. Es wurde in einer isolierten Baracke des Lagers ein Untersuchungsblock eingerichtet, in dem man alle an die­ser angeblichen Verschwörung beteiligten Häftlinge einsperrte und vernahm. Natürlich wurden diese Vernehmungen mit den im Lager üblichen Mitteln durchgeführt. Dabei schlug die SS einige Häftlinge so furchtbar, daß sie in den Kran­kenbau überführt werden mußten. Irgend etwas Stich­haltiges für die Kuhnkeschen Anschuldigungen ließ sich nicht erbringen. Außer der Tatsache, daß die meisten der be­troffenen Häftlinge einmal der kommunistischen Partei ange­hört hatten, aus welchem Grund sie sich ja im Konzentrations-­lager befanden, konnte kein Beweis einer Verschwörung er­

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