Wollte das SS- Gericht zur Klärung des Falles die näheren Umstände wissen, dann wurden die an der betreffenden Dienststelle tätigen Häftlinge als Zeugen vernommen. Der Häftling sollte nun vor der SS etwas gegen die SS aussagen. Sagte er nichts aus, so hängte man ihn an den Pfahl, um auf diese Weise ein Geständnis von ihm zu erpressen. Sagte er aber etwas aus, so konnte er damit rechnen, von den Kameraden des durch seine Aussagen Belasteten, das waren sämtliche Angehörigen der Lager- SS vom Kommandanten abwärts, erledigt zu werden.
Man wird begreifen, daß mir unter solchen Umständen in meiner Eigenschaft als Buchhalter der Unterkunftskammer nicht sehr wohl war. Da ich freiwillig den Platz nicht verlassen durfte, gab ich meinem Chef schließlich Gelegenheit, mich zu entlassen. Im September 1942 ließ ich mir ein Buchungsversehen zuschulden kommen, das ihm einen Anpfiff von seiten der Verwaltung eintrug. Er merkte, daß ich kein Interesse mehr an der Arbeit hatte und riet mir, mich um einen anderen Posten umzusehen. Das hatte ich bereits vorher getan. Ich bekam eine neue Stellung im Verwaltungsbüro der Luftschiffbau Zeppelin Gesellschaft in Oranienburg , einem Unternehmen, das als Rüstungsbetrieb der SS und der Wehrmacht fast ausschließlich mit Häftlingen arbeitete. Hier lief ich keine Gefahr in Korruptionsaffären verwickelt zu werden, denn das Werk diente der Reparatur von Sperrballonen, einem Artikel, der den privaten Bedürfnissen irgendwelcher SS - Angehöriger nichts Verlockendes bot.
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