Dutzend geopfert. Man ließ die auf schwankenden Brettern stehenden, durch Hunger, Mißhandlungen und Kälte geschwächten Menschen einfach durch einen Stoß in die Tiefe des gegrabenen Schachtes fallen, wo sie entweder mit zerschmettertem Schädel liegen blieben, oder solche Verletzungen davontrugen, daß es sich nicht lohnte, sie erst noch einmal gesund zu machen. Sie kamen ins Revier, wo sie durch eine Injektion von allen weiteren Leiden erlöst wurden.
In dieser Strafkompanie Perrunjes befanden sich vorwiegend Häftlinge, die sich durch ein Vergehen gegen den§ 175 strafbar gemacht hatten und deren Beseitigung man aus eugenetischen Gründen für zweckdienlich und erforderlich hielt; ferner Häftlinge mit Sittlichkeitsdelikten, sehr viele Juden und Bibelforscher, aber auch Häftlinge ohne alle Vorstrafen und Kameraden mit politischen Delikten, die sich gegen die zahllosen Bestimmungen der Lagerordnung vergangen hatten. Es war keine Kunst, Perrunje in die Hände zu fallen; ein unbedachtes Wort konnte schon der Anlaß dazu werden.
Später, in der zweiten und dritten Periode der Häftlingsbehandlung ließen hier die Exzesse nach. Die Häftlinge der Strafkompanie wurden fast nur noch als Schuhläufer verwendet, das heißt, sie mußten im Auftrag der ,, Gesellschaft für Wirtschaftsausbau" Kunstsohlen einlaufen. Es wurden zu diesem Zweck eigene Prüfstrecken mit unterschiedlichem Straßenbelag gebaut. Diese Prüfstrecken zogen sich um den ganzen Appellplatz und mußten von den Schuhläufern täglich solange begangen werden, bis die von der Gesellschaft für Wirtschaftsausbau" geforderte Strecke von 40 Kilometern zurückgelegt war.
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Weder Böhm noch Perrunje können als Kronzeugen für ihre schaurigen Taten auftreten. Böhm starb eines rätselhaften Todes im Zellenbau des Lagers unmittelbar nach Beendigung einer großen Massenexekution russischer Kriegsgefangener, an der er als Krematoriums- Vorarbeiter wesentlich beteiligt war; Perrunje erhängte sich 3 Jahre später kurz vor der Besetzung Oranienburgs durch russische Truppen. Beide, Böhm und Per
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