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Nacht und Nebel : Aufzeichnung aus fünf Jahren Schutzhaft / Arnold Weiss-Rüthel
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eigenen Anordnungen. Laut Vorschrift konnte kein Häftling ohne die Genehmigung des Reichsführers der SS hingerichtet werden; aber da Himmler diese Genehmigung auch nachträg­lich, also nach vollzogener Hinrichtung erteilte, konnte jeder Lagerführer willkürlich Todesurteile vollstrecken.

So verurteilte der Lagerführer Suhren im Jahre 1943 sämt­liche wegen Amtsanmaßung vorbestraften Schutzhäftlinge des Lagers Sachsenhausen zum Tode, indem er sie in die Straf­kompanie des Klinkerwerkes steckte, mit der Bestimmung, daß keiner der Häftlinge diesen Schreckensort lebend ver­lassen dürfe. Innerhalb von drei Wochen war der Auftrag er­füllt. Ich glaube nicht, daß Himmler oder Hitler etwas da­gegen einzuwenden hatten. Suhren war im Zivilberuf Polizei­beamter und hielt sich zur Wahrung seiner Berufsehre für berechtigt, Menschen, die sich einmal ungesetzlicherweise Po­lizeibeamte genannt hatten, auf eigene Faust auszurotten.

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