eigenen Anordnungen. Laut Vorschrift konnte kein Häftling ohne die Genehmigung des Reichsführers der SS hingerichtet werden; aber da Himmler diese Genehmigung auch nachträglich, also nach vollzogener Hinrichtung erteilte, konnte jeder Lagerführer willkürlich Todesurteile vollstrecken.
So verurteilte der Lagerführer Suhren im Jahre 1943 sämtliche wegen Amtsanmaßung vorbestraften Schutzhäftlinge des Lagers Sachsenhausen zum Tode, indem er sie in die Strafkompanie des Klinkerwerkes steckte, mit der Bestimmung, daß keiner der Häftlinge diesen Schreckensort lebend verlassen dürfe. Innerhalb von drei Wochen war der Auftrag erfüllt. Ich glaube nicht, daß Himmler oder Hitler etwas dagegen einzuwenden hatten. Suhren war im Zivilberuf Polizeibeamter und hielt sich zur Wahrung seiner Berufsehre für berechtigt, Menschen, die sich einmal ungesetzlicherweise Polizeibeamte genannt hatten, auf eigene Faust auszurotten.
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