spruch nahm, die Menschen, um derentwillen er eigentlich da war und denen er eigentlich hätte dankbar sein müssen, in irgendeiner Weise zu schikanieren.
Der Kadavergehorsam des deutschen Soldaten, die Überheblichkeit des deutschen Berufsunteroffiziers, die in zahlreichen Fällen in offenkundige Quälereien ausartete, unterdrückten die Freiheit des Volkes und die Entwicklung demokratischer Sitten.
Eine unverkennbare Bereitschaft zum Mißbrauch amtlicher Befugnisse war in Deutschland also immer schon vorhanden. Bedenkt man dazu, daß die Lust am Quälen anderer für viele Menschen vor allem ein Verdrängungskomplex ist, so kann man sich ein Bild von den Folgen machen, wenn der Staat selbst diese Neigung zur Methode erhebt. Der nationalsozialistische Staat hat dies getan.
Er protegierte die Ausnahmestellung einzelner seiner Organe bis zum äußersten und ließ sie nach Lust und Laune wüten. Ihre moralische Rechtfertigung fanden diese perversen Elemente in der Angabe, gegen Staatsfeinde und Volksschädlinge zu handeln, Menschen, die das Gesetz nicht mehr schützte. Denn die Bezeichnung Schutzhaft, die die Vorstellung erwecken sollte, sie schütze den Verhafteten, legte der Staat natürlich im Sinne seines eigenen Schutzes vor dem Verdächtigen aus.
Zahlreiche junge, aus der Schule der Hitlerjugend und der Ordensburg kommenden SS- Angehörige, erzogen im Bewußtsein ihrer Bedeutung als staatserhaltende und parteischützende Sicherheitsorgane, ließen sich alljährlich zum Bewachungsdienst in den Konzentrationslagern anwerben. Hier fanden sie Gelegenheit ihre Tüchtigkeit unter Beweis zu stellen. Die Exekutivgewalt lag in ihren Händen und sie gebrauchten sie im Interesse ihres Auftraggebers. So verloren diese Menschen, die zur Vernichtung Tausender ermächtigt wurden, jeden moralischen Halt.
Die Lagerführung handelte durchaus im Sinne der Hitlerregierung, und die Regierung deckte sie auch gegen ihre
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