sind Beweis für die menschliche Unreife, tierisch gebundene Neigungen und Leidenschaften jener für den Krieg verantwortlichen Staatsführer. Ein Krieg als Prinzip der Gewalt wird nur von solchen Menschen aufgenommen und begonnen, die ihr geistiges Unvermögen zur Beherrschung der Lage erfühlen. Und so werden wir die geschichtliche Feststellung machen können, daß alle Verantwortlichen an Kriegen menschlich kleine Charaktere gewesen sind, die oft um persönlichen Ehrgeiz, um materielle Eroberungen oder um ihren geschichtlichen Namen ihre Völker ins Verderben führten.
Die ganze vernünftige Existenz des Menschen und die Bestimmung all seiner Generationen soll nur ein immerwährendes Bestreben sein, dieses kriegerische Prinzip den Ideen von Ordnung und Gesetzlichkeit, von denen er allein das Muster und die Quelle auf Erden sein sollte, unterzuordnen.
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Aber selbst die ausschließlich dem Menschen eigene Art, auf die Welt, die ihn umgibt, zu wirken, selbst seine Freiheit bietet der Ordnung, zu der er berufen ist, eigentümliche Hindernisse dar. In dieser, an und für sich unendlichen Freiheit ist jedem Einzelnen ursprünglich die Herrschaft über die ganze sinnliche Welt, soweit er nur darin fortschreiten kann, gegeben. Solange sie durch kein Gesetz beschränkt wird, gehört, und wenn noch so viele Millionen nebeneinander geschaffen wären, einem jeden unter ihnen die Erde mit all ihren Gütern. Nur aus der Unmöglichkeit, diese Ansprüche alle zu erfüllen, nur aus dem Bedürfnis ihrer Beschränkung geht der Begriff ihres Rechtes hervor, und auf diesem allein ist die Möglichkeit eines Vertrags gegründet. Aber weil die Verträge zwischen Einzelnen noch immer die anderen nicht binden und doch das Recht unter den Menschen durchaus und für immer bestimmt sein soll, müßte man zuletzt, um die Forderungen der Vernunft zu befriedigen, zu einem allgemeinen Vertrag, zu einer gesetzlich geordneten Gesellschaft den ganzen Umfang der menschlichen Zwecke erreichen und den Stand der Natur von allen Seiten endigen sollte, so müßte sie allerdings das ganze menschliche Geschlecht umfassen. Nur dann ist jedem Erdenbewohner sein Recht gegen jeden anderen durchgängig und vollständig gesichert, wenn er mit allen in eine rechtlich geordnete Verbindung tritt.
Die Menschen dieser Erde müßten in einem Staat erfaßt sein. Nur dann erlangt das Recht unter den Menschen eine absolute und vollstän dige Garantie.
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