Druckschrift 
Knast : Schatten und Gestalten einer Leidenszeit / von Johannes Berbig
Entstehung
Seite
159
Einzelbild herunterladen

blicken, daß vielleicht mein dürftiges geistiges Meublement als mildernder Umstand bei der Beurteilung meiner politischen Verfehlungen in Anschlag gebracht werden könne. Der Herr Präsident nickte mehrfach zustimmend und titulierte den Zeu­gen auffalllend oft mit, Herr Reichsredner'.

Der Spitzel trat in aller Glorie als Frontkämpfer auf und wiederholte den Inhalt seiner schriftlichen Anzeige so ziem lich wörtlich. Ich fragte ihn: ,, Waren Sie sich dessen bewußt, daß Sie logen, als Sie mir versicherten, Sie seien kein Spitzel?" Der Präsident erhob bei meiner Frage beschwörend die Hand. Er wollte offenbar damit zum Ausdruck bringen, daß eine solche Frage nicht zulässig sei. Aber die Antwort knallte auch schon heraus. Der Feldwebel wendete sich breitbeinig nach mir um und sagte mit höhnischem Lächeln: Jawoll!" Wor­auf der Herr Präsident bemerkte: ,, Und Sie taten recht daran, die wahre Gesinnung des Angeklagten auf diese Weise zu ermitteln!"

Mein Freund Schubert, ein fast achtzigjähriger aufrechter Demokrat, trat mannhaft und freimütig für mich ein und ent rollte von meinem Leben ein erfreuliches Bild: ein Mann mit klaren Einsichten und Bekennermut. Der Herr Präsident legte bei seinen Worten einen skeptischen Zug um die Mundwinkel und um die Stirn einen bedeutenden Faltenwurf. Der Bei sitzer zur Linken manikürte mit verschiedenen Instrumenten, der zur Rechten schlummerte sanft. Der Staatsanwalt blätterte gelangweilt in seinen Akten. Dann erhob er sich und be antragte unter Zubilligung mildernder Umstände eine Zucht­hausstrafe von zwei Jahren. Der Anwalt plädierte auf eine Ge­fängnisstrafe.( Ich fragte ihn in der Pause vor der Verkün dung des Urteils, warum er keinen Freispruch beantragt habe, worauf er erwiderte:, Verurteilt werden Sie sowieso, und man will doch vor diesem Senat auch wieder mal auftreten!') Mein Schlußwort war kurz. Ich sah ein, daß es zwecklos sei, die Verhandlung unnötig in die Länge zu ziehen. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Zuchthaus unter Anrechnung der er­littenen Untersuchungshaft...

-

Für meine Frau war das Wort Zuchthaus noch immer ein Gespenst. Natürlich war mir auch die sogenannte bürgerliche Ehre für zwei Jahre abgesprochen worden. Ich versuchte, sie ein wenig zu trösten. Viel Gescheites durfte ich nicht sagen,

159