liche nothwendige Erſcheinung. Freylich be⸗ weiſst aber dieſes Verwerffungsurtheil ſo wenig für die reale Möglichkeit der Handlung, daſs es vielmehr auf die reale Unmõglichkeit derſelben zu⸗ rückzuführen ſcheint. Denn nach der bisherigen Unterſuchung müſste gerade das aus dieſem Ver- werfungsurtheil reſultirende Bewußstſeyn, wenn es vollſtändig wäre, uns von der letztern über⸗ zeugen. Ieder Zuſtand alſo, wo wir dieſes Verwer- fungsurtheil fällen müſſen, würde uns an unſere Eingeſchränktheit erinnern.
Der Rez. fährt fort:„Grenzen der Freyheit (bey einem, wie man aus der in der Mote ange- führten Definition des Rezenſenten folgern könnte — unbegrenzten Vermögen 7)„haben auch alle „Vertheidiger derſelben von jeher annehmen müſ- „ſen*). Allein eben dieſelbe Erfahrung zwingt „ihn auch, Zuſtände anzunehmen, wo der Menſch „ſich nicht anders als im vollen uneingeſchränkten „Beſitz der Freyheit denken kann. Für dieſe
Zu- *) Iezt nach Erſcheinung der Reinholdiſchen Ab⸗ handlung im deutſchen Merkur, würde Rez. dieſe
Behauptung wohl etwas einſchränken müſſen. Denn
nach Reinhold hängt es in jedem Falle einxig und alein
von unſrer Freyheit ab, ob wir uns zur Befriedi-
gung oder. Nichtbefriedigung des eigennützigen Triebes beſtimmen wollen-


